MikeTNT
Da in letzter Zeit viele Leute aus meinem Bekanntenkreis abgemahnt wurden, weil sie Musikstück XY, Film XY oder Spiel XY downgeloaded haben, möchte ich hier aus aktuellem Anlass darauf hinzuweisen, dass es derzeit sehr ratsam ist, kein Filesharing zu betreiben.
Zudem sollte man sich vergewissern, dass man seinen Router richtig konfiguriert hat. Eine Bekannte von mir hat einen Internetzugang in ihrem Wochenendhaus und surft dort gerne mit ihrem Laptop draußen im Garten.
Nun hat sie eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen und soll 850 EUR bezahlen. Da die Frau keine Ahnung hat, wie Filesharing funktioniert, habe ich mir ihren Laptop und ihren Router mal angeschaut. Siehe da, sie hatte das WLAN unverschlüsselt aktiviert und somit konnte die ganze Nachbarschaft kostenlos bei ihr mitsurfen und nahezu anonym illegale Inhalte über ihren Internetanschluss herunterladen. Aus dem Router-Log ist zwar erkennbar, dass Fremdzugriff erfolgt ist, aber es dürfte aussichtslos sein, nun den wahren Schuldigen zu finden und im Übrigen interessiert es den Abmahnenden nicht die Bohne, wer wirklich den Schaden verursacht hat, da der verantwortliche Anschlussinhaber bekannt ist.
In einem anderen Fall hat der Sohnemann fleißig Filme aus dem Internet gedownloaded. Daher auch euren Familienangehörigen klar machen, dass Filesharing ein teurer Spaß für den Anschlussinhaber werden kann; zumindest ist es nervenaufreibend und zeitaufwendig, wenn man solche Post bekommt oder unter Umständen sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird!
Was soll man tun, wenn man abgemahnt wurde? (Egal ob schuldig oder unschuldig!)
Viele werden wohl denken: Ich habe Rechtsschutz und werde einen Anwalt einschalten, der sich darum kümmert! Es ist natürlich ratsam, einen Anwalt einzuschalten, aber leider wird man in der Regel feststellen, dass die Rechtschutzversicherung bei Strafsachen keine Kosten für den Anwalt übernimmt.
Kurz gesagt: Wer einen Rechtsanwalt einschaltet, dem wird zwar geholfen, aber es entstehen hohe Kosten, die man selbst tragen muss! Wenn es zu einem Prozeß kommt, können auch noch Prozesskosten entstehen.
Da hier im Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich nur den Tipp geben, im Internet eine Suchmaschine zu benutzen, wie man in so einem Fall am besten vorgeht. Die Zeit sollte man sich auf jeden Fall nehmen!
Meine Bekannten habe alle mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert und dürfen nun bangen, dass sie die nächsten Jahre in Ruhe gelassen werden. Laut Internet gab es schon Fälle, wo nach ein paar Wochen oder Monaten mit Mahnbescheiden darauf geantwortet wurde. Den Mahnbescheid kann man zwar abweisen, aber dann beginnen die Verjährungsfristen (3 Jahre? 30 Jahre?) wieder von vorne, sofern zwischenzeitlich keine neuen Gesetze zu (Un-)gunsten des Anschlussinhabers erlassen werden...
Wichtig scheint auf alle Fälle:
- Niemals direkten Kontakt (persönliches Gespräche) mit dem Abmahner aufnehmen! Stellungnahmen jeglicher Form schaden euch nur in einem späteren Prozess!
- Niemals die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben! (= Schuldeingeständis!)
- Niemals den geforderten Betrag überweisen, auch nicht Teilbeträge! (= es wird dann nämlich nicht die letzte Rechnung gewesen sein, weil sich ein zahlungswilliges Opfer gefunden hat!)
- Wichtig ist auch: Man sollte auf jeden Fall reagieren und die im Schreiben festgesetzte Frist einhalten! Wenn man schriftlich reagiert, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden!
Anmerkung: Nicht reagieren und auf den Mahnbescheid warten, den man ablehnt, soll auch hilfreich sein. Da gehen aber die Meinungen weit auseinander.
cu Mike
Zudem sollte man sich vergewissern, dass man seinen Router richtig konfiguriert hat. Eine Bekannte von mir hat einen Internetzugang in ihrem Wochenendhaus und surft dort gerne mit ihrem Laptop draußen im Garten.
Nun hat sie eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen und soll 850 EUR bezahlen. Da die Frau keine Ahnung hat, wie Filesharing funktioniert, habe ich mir ihren Laptop und ihren Router mal angeschaut. Siehe da, sie hatte das WLAN unverschlüsselt aktiviert und somit konnte die ganze Nachbarschaft kostenlos bei ihr mitsurfen und nahezu anonym illegale Inhalte über ihren Internetanschluss herunterladen. Aus dem Router-Log ist zwar erkennbar, dass Fremdzugriff erfolgt ist, aber es dürfte aussichtslos sein, nun den wahren Schuldigen zu finden und im Übrigen interessiert es den Abmahnenden nicht die Bohne, wer wirklich den Schaden verursacht hat, da der verantwortliche Anschlussinhaber bekannt ist.
In einem anderen Fall hat der Sohnemann fleißig Filme aus dem Internet gedownloaded. Daher auch euren Familienangehörigen klar machen, dass Filesharing ein teurer Spaß für den Anschlussinhaber werden kann; zumindest ist es nervenaufreibend und zeitaufwendig, wenn man solche Post bekommt oder unter Umständen sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird!
Was soll man tun, wenn man abgemahnt wurde? (Egal ob schuldig oder unschuldig!)
Viele werden wohl denken: Ich habe Rechtsschutz und werde einen Anwalt einschalten, der sich darum kümmert! Es ist natürlich ratsam, einen Anwalt einzuschalten, aber leider wird man in der Regel feststellen, dass die Rechtschutzversicherung bei Strafsachen keine Kosten für den Anwalt übernimmt.
Kurz gesagt: Wer einen Rechtsanwalt einschaltet, dem wird zwar geholfen, aber es entstehen hohe Kosten, die man selbst tragen muss! Wenn es zu einem Prozeß kommt, können auch noch Prozesskosten entstehen.
Da hier im Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich nur den Tipp geben, im Internet eine Suchmaschine zu benutzen, wie man in so einem Fall am besten vorgeht. Die Zeit sollte man sich auf jeden Fall nehmen!
Meine Bekannten habe alle mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert und dürfen nun bangen, dass sie die nächsten Jahre in Ruhe gelassen werden. Laut Internet gab es schon Fälle, wo nach ein paar Wochen oder Monaten mit Mahnbescheiden darauf geantwortet wurde. Den Mahnbescheid kann man zwar abweisen, aber dann beginnen die Verjährungsfristen (3 Jahre? 30 Jahre?) wieder von vorne, sofern zwischenzeitlich keine neuen Gesetze zu (Un-)gunsten des Anschlussinhabers erlassen werden...
Wichtig scheint auf alle Fälle:
- Niemals direkten Kontakt (persönliches Gespräche) mit dem Abmahner aufnehmen! Stellungnahmen jeglicher Form schaden euch nur in einem späteren Prozess!
- Niemals die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben! (= Schuldeingeständis!)
- Niemals den geforderten Betrag überweisen, auch nicht Teilbeträge! (= es wird dann nämlich nicht die letzte Rechnung gewesen sein, weil sich ein zahlungswilliges Opfer gefunden hat!)
- Wichtig ist auch: Man sollte auf jeden Fall reagieren und die im Schreiben festgesetzte Frist einhalten! Wenn man schriftlich reagiert, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden!
Anmerkung: Nicht reagieren und auf den Mahnbescheid warten, den man ablehnt, soll auch hilfreich sein. Da gehen aber die Meinungen weit auseinander.
cu Mike