Kennzeichnungspflicht für Webseiten

LuCi
Und gerade für unser Genre sollte man sich überlegen was man Online stellt... Bezugnehmend auf den Artikel hier bei Heise.de

Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht

Zitat:

kleiner Auszug:
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.


Und hier fängt es an bei Interessant zu werden... Nehmen wir nur allein Video von Spielen (Youtube) die man gerne mal auf der eigenen Seite einstellt... Sind es Spiele von FSK18 so dürfte ein Jugendlicher diese Video auf der eigenen Seite nicht sehen...Ergo müssen Maßnahmen für Schutz der Jugendlichen eingeleitet werden!

Hier mal eine kleinen Hilfe bei der Einschätzung ob die eigene Seite ggf. für einen älteren Personenkreis interessant ist oder doch FSK0

JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen

Gruß
bangingbernie
Vielen Dank, kennen wir aber schon. cool
MikeTNT
Dürfte aber auch für andere Interessant sein. Ich bin immer noch am rätseln, ob nicht klassifizierte Seiten künftig generell ausgeblendet werden, wenn man einen Altersschutz auf seinem PC eingerichtet hat oder ob es strafbar ist, wenn man seine Seite nicht klassifziert, bei der das Themengebiet sagen wir mal für ab 18 Jährige ist, aber keine pornografischen oder gewaltverherrlichende Inhalte aufweist (was auch immer darunter zu verstehen ist).

cu Mike
LuCi
So wie ich das Interpretiere befindet sich der jenige der im Impressum steht im Ordnungswidrigkeitenbereich und ist somit Haftbar...wenn er keine Klassifizierung seiner Webseite durchgeführt hat und es aber aufgrund der Inhalte erforderlich wäre dann gibt es ein Bußgeld!

Ich persönlich bin der Meinung das man aus reinem Selbstschutz seine Seite klassifizieren sollte... So beugt man eventuellen Rechtsstreiten vor...

Muss aber jeder selber wissen. Wie man z.b. der News von Heise entnehmen kann, beginnen ja schon einmal Seiten über die weitere Existenz nachzudenken!

Gruß
bangingbernie
LOL Die Mütze steht Dir gut, Luci; die Schafe von Mike schauen schon ganz neidisch grosses Grinsen

BTT: Mich würde nur interessieren, wie das technisch ablaufen soll - denn das man OL ab 18 Jahren klassifizieren muß ist ja klar.
MikeTNT
LOL
DaZecke

Zitat:

► Wie wird die Alterskennzeichnung technisch umzusetzen sein? Was muss ich als Anbieter dabei genau machen?

Der gemeinsame Standard hierfür wird gegenwärtig unter den beteiligten Institutionen (vgl. § 12 JMStV-2011) abgestimmt und wird sodann auf anschauliche Weise kommuniziert werden. Ob und, wenn ja, auf welche Weise neben der technischen Kennzeichnung auch eine optische Kennzeichnung erfolgen muss, wird derzeit noch diskutiert.

Stand der Informationen: 1. Dezember 2010. Diese Informationen dienen allein der allgemeinen Erläuterung der Rechtslage nach dem JMStV-2011. Für individuelle Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Quelle: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

@bangingbernie Das wissen die Herren und Damen Jugendschützer selber noch nicht
Kelli
Technisch wird das wie alles was alte Männer in Armani Anzug beschließen völliger Schwachsinn sein.

OL ist schon seit 2 Jahren gekennzeichnet, nach dem icra.org System.
Wen es interessiert, der kann in den Header schauen,

Code einblendenCode angehängt. Klicke hier zum Ein-/Ausblenden

code:
1:
2:
3:
<meta http-equiv="pics-Label" content='(pics-1.1 "http://www.icra.org/pics/vocabularyv03/" l gen true for "http://opferlamm-clan.de" r (n 0 s 0 v 1 l 1 oa 0 ob 0 oc 0 od 1 oe 0 of 1 og 0 oh 0 c 2)  gen true for "http://www.opferlamm-clan.de" r (n 0 s 0 v 1 l 1 oa 0 ob 0 oc 0 od 1 oe 0 of 1 og 0 oh 0 c 2))' />


bedeutet dann soviel wie Gewaltausdücke, Darstellung von Gewalt an Phantasiefiguren, Waffendarstellung, unmorderiertes Forum genau weiß ich es garnichtmehr aber da gab es einen Abfragkatalog der dann die Kennzeichnung generiert hat.

wird beim alten Windows Explorer der Jugendschutzfilter aktiviert, dann zeigt der auch eine Warnung für diese Seiten hier an.

(Ist zufällig(?) dieser Tage eingestellt wurden, keine Ahnung anscheinend passiert da bei den Amis auch gerade irgendwas - hab das aber nicht verfolgt und bin nur wegen dieser Meldung hier drüber gestolpert das das icra System abgeschaltet werden soll)

Mehr wird das auch nicht sein. Schließlich geht es niemand darum die Jugend vor irgendetwas zu schützen, es geht darum Praxisbeispiele für den E-Perso zu generieren, Filtersoftware Lobbiisten ein Weihnachtsgeschenk zu machen, und den CDU Wählern was zum herzeigen zu bieten.
yoda
Mal schauen, vielleicht tut sich noch was - auf die NRW-Grünen wird ja derzeit kräftig eingeprügelt, weil sie mal wieder ´nen Rückzieher gemacht haben...

Siehe z. B. hier

"Wir sind weiterhin gegen den JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen"

Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln über die deutsche "Politik"... Entfernen sich immer mehr von der Realität, glänzen durch Unwissen oder gefährliches Halbwissen, baden sich im Glanz ihrer Lobbies, denen sie den Zucker in den Ar*** blasen und wundern sich dann über die Politik-Verdrossenheit der modernen Generationen...

"Wir sind weiter gegen undurchdachte und dumme Politik, die Fraktion hat sich aber aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen"...
Horrid
Hier mal ein paar Links, die ich zu dem Thema gefunden habe.
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
http://www.lawblog.de/index.php/archives...bleiben-konnen/
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmed...abe-im-internet
http://marinaslied.wordpress.com/2010/11...n-schaden-wird/
http://achim-mueller.org/images/jmstv_piraten.pdf

Wenn die Kennzeichnung technisch ähnlich wie hier im Header stattfindet o. bspw. wie die robot.txt im Haupverzeichnis einer Webseite, komme ich damit klar. Ärgern tut mich nur die Unklarheit, ob Abmahnungen bei dem Thema möglich sind.

Und bei dem folgenden Link frage ich mich, ob ich bereits mit einem angemieteten Gameserver o. Root Anbieter eines Onlinespiels im Sinne dieser Idee bin.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/U...le-1145719.html

edit: Oh, hier noch eine Gegenüberstellung des gegenwärtigen mit dem kommenden JMStV.
http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf
Horrid
Hier ein Flow-Chart, das nach dem aktuellen Kenntnisstand angefertigt ist und mit dem jeder einfach prüfen kann, wie der JMStV anzuwenden ist:
http://spreerecht.de/jugendschutz/2010-1...tsvertrag-jmstv
yoda
Nur mal der Vollständigkeit halber, falls es noch nicht alle mitbekommen haben:

Staatsvertrag zum Jugendschutz endgültig gescheitert, siehe:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1084374
http://www.big-screen.de/deutsch/pages/n...g-scheitern.php
http://www.netzwelt.de/news/85078-gesche...vertrag-ab.html
etc.

Klingt zwar im ersten Moment gut, allerdings gibt´s immer noch genügend Frackträger, die sich daran festbeißen und dagegen wettern und mit Netzsperren drohen - es bleibt also abzuwarten was noch kommt...

Mehr dazu z. B. auch hier:
http://www.selbstaendig-im-netz.de/2010/...rt-und-was-nun/
eXtreme
Wir haben trotzdem vorsichtshalber ein Klapptext eingebaut (sicher ist sicher)
hier der Artikel habe hier ja noch um Hilfe gebeten.
zum Artikel
Das ganze mal fertig sollte eigentlich ausreichen hoffen Wir (ein Beispiel)
klick