Uncut Blood and Violance System in deutschen Cmaps |
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Dann können wir wohl damit rechnen, dass es für die deutsche Version kaum bis keine C-Maps geben wird.
Sorry to say, aber es bestätigt sich immer mehr, je mehr Hiobs-Botschaften man erfährt.
Treyarch hat den grössten Mist in der Geschichte der PC-Version von CoD gebaut. Wären sie doch nur bei "Konsole only" geblieben.
Aber gut, nur noch ein paar wenige Monate, dann steht eh wieder CoD6 in den Läden, bis dahin hat dann jeder zehnmal Prestige durch und sucht was Neues.... ich hoffe nur InfinityWard baut auf ihrem exzellenten Maps'n'Mods-System wieder auf... die Ordner usermaps und mods waren eine der besten Entwicklungen überhaupt!!
__________________ "Mögest du in interessanten Zeiten leben"
Rincewind, Zaubberer
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Um mal eine Grundsatzdisskusion anzufangen:
Ist eine C-Map in Deutschland wirklich illegal, nur weil dieses "uncut Blood and Violance System" eingebaut wurde?
Okay, in der deutschen Version des Spieles ist es nicht dabei. Aber wird alleine durch diese Tatsache die C-Map in Deutschland illegal? Ich denke nicht. Mit welcher Begründung sollte man da von einer illegalen Map ausgehen? Meines Wissens ist die Darstellung blutrünstiger Szenen in Deutschland nicht verboten Siehe diverse Horrorfilme, z.B. Saw2 und 3....
Anders sieht es natürlich mit verfassungsfeindlichen Symbolen aus. Da ist die Sache klar. Aber solange solche Dinge nicht in einer Custommap auftauchen sehe ich kein Problem.
Wie gesagt, mir ist bewußt, das dies normaleweise in der deutschen Version nicht zu sehen ist. Aber durch welchen Paragraphen des StGB sollte eine C-Map durch Blutdarstellung illlegal werden?
Grüße
Private Grob.
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Panther[GER]
Tele-Tubbie
Dabei seit: 12.07.2006
Beiträge: 138
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Die gleiche Frage hab ich mir auch grad gestellt ....
Das Illegale an der Uncut Version sind doch die verfassungsfeindlichen Symbole, das Blutige interessiert doch eigentlich "nur" USK/FSK oder lieg ich da jetzt komplett daneben ??
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yoda
Böser Admin
Dabei seit: 21.01.2004
Beiträge: 12.269
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Hm, Denkanstoß - ich weiß auch nicht, wie die Sachlage aussieht - aber erinnert sich noch jemand an den Streß, den es wegen dem Merciless MOD gab...? Ist ja letztlich das gleiche, egal ob Map oder MOD, das Resultat ist in dem Fall ja fast das Gleiche.
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Kelli
... sehr viel alleine
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 2.504
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Original von Private Grob
Um mal eine Grundsatzdisskusion anzufangen:
Ist eine C-Map in Deutschland wirklich illegal, nur weil dieses "uncut Blood and Violance System" eingebaut wurde?
Nö.
Original von Private Grob
Anders sieht es natürlich mit verfassungsfeindlichen Symbolen aus. Da ist die Sache klar. Aber solange solche Dinge nicht in einer Custommap auftauchen sehe ich kein Problem.
Jupp.
Original von Private Grob
Wie gesagt, mir ist bewußt, das dies normaleweise in der deutschen Version nicht zu sehen ist. Aber durch welchen Paragraphen des StGB sollte eine C-Map durch Blutdarstellung illlegal werden?
Ist es nicht per default. Wenn man Jugendschutz mal außer acht läßt (siehe unten: Spiel ab 18, Mods sind keine eigenständige Programme. Setzt man diese Annahme nicht vorraus müsstest du jeder einzelnen Mod / Karte von der Bundesprüfstelle prüfen lassen - ja auch die CoD2 Karten - denn bei Computerspielen ist seit 2003 grundsätzlich jede Mediumweitergabe solange verboten bis es ausdrücklich erlaubt wurde.§12 JuschG) kommt nur §131 StGB in Betracht. Nach diesem ist die Verbreitung strafbar wenn Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird. Besitz, spielen, ankuggen, runterladen ist alles safe. Vorführen, verkaufen, (zum Download) anbieten sind die Punkte die potentiell verboten sind.
Unter http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml ist das für Filme sehr ausführlich aufgedrösselt.
Du kannst es also auf eine Frage reduzieren.
Ist es Gewaltverherrlichung wenn der Arm abfällt?
Meiner Ansicht nach nicht. Es zeigt die Folgen des Krieges und der Gewalt. Der Arcade Modus mit Douple, Tripple, Quaddro Kill Bonus - da würde ich noch den Standpunkt Gewaltverherlichung verstehen. Aber Schusswaffe -> Blut -> Gegner tot ist das normale 18:30Uhr Abendprogramm. Wenn die Rübe dabei runterfällt ist es nicht Jugendgeeignet und kommt es erst ab 22:00Uhr. Aber für die Volljährige Zielgruppe durchaus normal und übliche Darstellung.
Dummerweise kann das nur ein Richter entscheiden, auf den Antrag eines Staatsanwaltes. Die Aussichten stehen aber sehr schlecht. Blut, Arm ab, Bein ab, alles als Folgen von Kriegshandlung in der entsprechenden Zeit / Story eingebettet und nicht mit dem Ziel des möglichst grausamen tötens.
Deswegen waren die redlichen Politiker von der Christlichen Union ja auch so für den Killerspiel-Zusatz §131a StGB, obwohl das nach der wortwörtlichen Auslegung von §131 garnicht nötig währe. Tja Pech gehabt und nebenbei die aktuelle Rechtssprechung bestätigt.
Extrem lesenswert ist dazu ein Artikel in der zis http://www.zis-online.com/dat/artikel/2008_4_229.pdf Ja, 12 Seiten, aber es lohnt sich ihn sinnentnehmend komplett zu lesen.
Warum gibt es dann überhaupt eine bereinigte DE Version?
Das AV einige Details in der Deutschen Version rausgenommen hat, dafür waren vermutlich weniger strafrechtliche als kommerzielle Überlegungen verantworlich. Die Bundesprüfstelle kann solche Medien nähmlich auch ohne Staatsanwalt auf den Index setzen (!Achtung: Index hat nichts mit Verbreitungsverbot zu tun. Es ist nur ein "Bewerbungsverbot". - Medien auf dem Index dürfen nicht auf Plakaten, im Mediamarkt, in der Zeitung, im Rundfunk beworben werden!) und das senkt die Absatzzahlen ganz gewaltig. Außerdem möchte man sicher nicht in die Schlagzeilen wegen eines toten Nazizombies, sondern wegen der hohen Verkaufszahlen und der durchdachten Spielidee *hust*
Aber kommerziell vertreiben möchtest du deine Maps sicher nicht, insofern brauchst du dir um diese Aspekte ja keine Gedanken machen.
Ich persönlich hätte jedenfalls kein schlaflosen Nächte damit Bluttriefende Karten zu verbreiten. Sie sind ja nichtmal eigenständig lauffähig, sondern nur mit dem Spiel, bei dessen Verkauf vom Einzelhändler penibel darauf geachtet wird das es nur an Ü18 Spieler abgegeben wird. Genauso wie die Erziehungsberechtigten sich darum kümmern das Jugendliche auch nicht anders, z.B. im toleranterem Ausland, an CoD5 kommen. Die Karten kann also nur jemand benutzen der bereits 18 ist. Damit ist dem Totschlagargument Jugendschutz schonmal genüge getan. Nicht volljährig = Kein Hauptspiel = kein Blut beim betrachten der .map Datei in Wordpad.
Für §131 fehlt die "Menschenwürde verletzende Grausamkeit" im Sinne des Gesetzgebers.
Schade das ich nicht mappen kann.
Aber wenn es dann ein paar schöne Karten gibt kann man die sich sicherlich per Redirekt von meinem Server herunterladen. Wenn man über 18 ist und das Spiel besitzt.
Original von MikeTNT
Modifikation: keine USK Prüfung (= automatisch indiziert? möglicherweise auch beschlagnahmungsfähig?)
Wenn man diese Ansicht teilen würde, was ich nicht mache, gilt es für jede Modifikation. Auch für CoD1, auch für FarCry, Auch für BF. Von der Bundesprüfstelle ist nur das Medium genau in der Art wie es vorliegt geprüft. Schon für eine andere Plattform (Mac) muss eine erneute (vereifachtere) Prüfung beantragt werden.
Umgebautes Moped: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Dies ist meine persönliche Meinung die ich mir anhand frei zugänglicher Quellen gebildet habe. Dies ist keine Rechtsberatung.
__________________ „ Allah ist Groß, und wir sind armselige Tröpfe mit unseren ganzen Wissenschaften Herrlichkeit.“
Dieser Beitrag wurde 420 mal editiert, zum letzten Mal von der Bundesregierung Niemand: Heute, 11:42.
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@Kellerkind
Auch von mir danke für deinen interessanten Beitrag!
Grüße
Private Grob
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