Abmahnungswellen wegen Filesharing (Urheberrechtsverletzung) |
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Abmahnungswellen wegen Filesharing (Urheberrechtsverletzung) |
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Da in letzter Zeit viele Leute aus meinem Bekanntenkreis abgemahnt wurden, weil sie Musikstück XY, Film XY oder Spiel XY downgeloaded haben, möchte ich hier aus aktuellem Anlass darauf hinzuweisen, dass es derzeit sehr ratsam ist, kein Filesharing zu betreiben.
Zudem sollte man sich vergewissern, dass man seinen Router richtig konfiguriert hat. Eine Bekannte von mir hat einen Internetzugang in ihrem Wochenendhaus und surft dort gerne mit ihrem Laptop draußen im Garten.
Nun hat sie eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen und soll 850 EUR bezahlen. Da die Frau keine Ahnung hat, wie Filesharing funktioniert, habe ich mir ihren Laptop und ihren Router mal angeschaut. Siehe da, sie hatte das WLAN unverschlüsselt aktiviert und somit konnte die ganze Nachbarschaft kostenlos bei ihr mitsurfen und nahezu anonym illegale Inhalte über ihren Internetanschluss herunterladen. Aus dem Router-Log ist zwar erkennbar, dass Fremdzugriff erfolgt ist, aber es dürfte aussichtslos sein, nun den wahren Schuldigen zu finden und im Übrigen interessiert es den Abmahnenden nicht die Bohne, wer wirklich den Schaden verursacht hat, da der verantwortliche Anschlussinhaber bekannt ist.
In einem anderen Fall hat der Sohnemann fleißig Filme aus dem Internet gedownloaded. Daher auch euren Familienangehörigen klar machen, dass Filesharing ein teurer Spaß für den Anschlussinhaber werden kann; zumindest ist es nervenaufreibend und zeitaufwendig, wenn man solche Post bekommt oder unter Umständen sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird!
Was soll man tun, wenn man abgemahnt wurde? (Egal ob schuldig oder unschuldig!)
Viele werden wohl denken: Ich habe Rechtsschutz und werde einen Anwalt einschalten, der sich darum kümmert! Es ist natürlich ratsam, einen Anwalt einzuschalten, aber leider wird man in der Regel feststellen, dass die Rechtschutzversicherung bei Strafsachen keine Kosten für den Anwalt übernimmt.
Kurz gesagt: Wer einen Rechtsanwalt einschaltet, dem wird zwar geholfen, aber es entstehen hohe Kosten, die man selbst tragen muss! Wenn es zu einem Prozeß kommt, können auch noch Prozesskosten entstehen.
Da hier im Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf, kann ich nur den Tipp geben, im Internet eine Suchmaschine zu benutzen, wie man in so einem Fall am besten vorgeht. Die Zeit sollte man sich auf jeden Fall nehmen!
Meine Bekannten habe alle mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert und dürfen nun bangen, dass sie die nächsten Jahre in Ruhe gelassen werden. Laut Internet gab es schon Fälle, wo nach ein paar Wochen oder Monaten mit Mahnbescheiden darauf geantwortet wurde. Den Mahnbescheid kann man zwar abweisen, aber dann beginnen die Verjährungsfristen (3 Jahre? 30 Jahre?) wieder von vorne, sofern zwischenzeitlich keine neuen Gesetze zu (Un-)gunsten des Anschlussinhabers erlassen werden...
Wichtig scheint auf alle Fälle:
- Niemals direkten Kontakt (persönliches Gespräche) mit dem Abmahner aufnehmen! Stellungnahmen jeglicher Form schaden euch nur in einem späteren Prozess!
- Niemals die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben! (= Schuldeingeständis!)
- Niemals den geforderten Betrag überweisen, auch nicht Teilbeträge! (= es wird dann nämlich nicht die letzte Rechnung gewesen sein, weil sich ein zahlungswilliges Opfer gefunden hat!)
- Wichtig ist auch: Man sollte auf jeden Fall reagieren und die im Schreiben festgesetzte Frist einhalten! Wenn man schriftlich reagiert, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden!
Anmerkung: Nicht reagieren und auf den Mahnbescheid warten, den man ablehnt, soll auch hilfreich sein. Da gehen aber die Meinungen weit auseinander.
cu Mike
__________________ ++++ To Yoda: Jedi-Meister bekommt Auris zugeschickt. Unmöglich nichts ist ++++
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Interessanter Beitrag vom c'T magazin:
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-...fen-901243.html
Hier noch der Bericht zum Beitrag: http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hinter...fen-901244.html
Ich hoffe, dass mit der Sendung Provokation ausgelöst werden soll, da ich es doch erstaunlich finde, dass dazu geraten wurde, die geforderte Summe zu bezahlen. Da es meist um Beträge jenseits von 800 EUR geht und es durchaus sein kann, dass man aufgrund des Tipps leicht Opfer von Betrügern wird, wundert es mich doch ganz stark, dass die Zahlung ratsam sein soll.
Wie auch immer, ich kenne jetzt 4 Fälle aus meinem Bekanntenkreis. Keiner von denen hat bisher bezahlt, alle haben mit einer modifizierten Unterlassungserklräung reagiert, nur einer bekam erneut ein Schreiben, in dem nun statt 850 EUR saftige 1100 EUR gefordert wurden, weil man ihn sonst vor Gericht zerren würde. Da dieser Typ eh kein Geld hat, blieb ihm nichts anderes übrig, als dieses zweite Schreiben zu ignorieren.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob noch irgendwann ein Mahnbescheid folgt. Ab dann könnte es durchaus spannend werden.
Einen anderen Fall finde ich auch noch interessant: Das Schreiben der abmahnenden Anwaltskanzlei hatte eine ungestempelte Briefmarke (vermutlich von der Post vergessen). Das Schreiben selbst war laut Datum bereits 3 Wochen alt und somit war die darin genannte Frist längst verstrichen. Somit existierte nicht die Möglichkeit, fristgerecht eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Hier stelle ich mir dann die Frage: Muss der Abgemahte, ob schuldig oder unschuldig, im Extremfall dafür büßen, dass die Post verspätet oder eventuell gar nicht ankommen ist? Wer garantiert, dass der Brief wirklich mit der Post kam?
Meines Erachtens muss hier dringend eine Gesetzesänderung her. Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass man x-beliebig abgemahnt werden kann und zudem noch in der Beweispflicht steht.
cu Mike
__________________ ++++ To Yoda: Jedi-Meister bekommt Auris zugeschickt. Unmöglich nichts ist ++++
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Wenn die Abmahnung nicht via Einschreiben/Rückschein versendet wurde, muss der Abmahner auch erst mal beweisen, dass der Brief auch tatsächlich angekommen ist.
Im Zweifel hat man nie irgendein Schreiben der Anwaltskanzlei erhalten.
Eine Abmahnung wird doch erst dann interessant bzw. beachtenswert, wenn sie vom Amtsgericht selbst als Bescheid eingeht?
Interessant wäre aber auch, inwiefern der Abmahner tatsächlich etwas mit dem Vertragspartner des betroffenen Internetanschlusses überhaupt zu tun hat.
Da lohnt sich beim ersten Anschreiben dieser Art sicherlich ein Recherchieren im Netz, bevor man da überhaupt drauf reagiert.
Auch eine ungestempelte Briefmarke würde mich da misstrauisch machen, vielleicht ist der Absender an der im Brief genannten Adresse nicht mal registriert und hat ein Bankkonto am anderen Ende Deutschlands.
__________________ "Mögest du in interessanten Zeiten leben"
Rincewind, Zaubberer
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Nach meinen Recherchen ist der Abmahner nicht verpflichtet, dir mitzuteilen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Insofern muss der Abmahner gar nichts beweisen. Unterm Strich ist es zu deinen Gunsten, wenn du dieses Schreiben erhältst und darauf reagieren kannst, um eventuell schlimmeres zu vermeiden. Nicht alle Angemahnten sind unschuldig und nicht allle unschuldig Angemahnten haben Bock darauf, mit hohen Anwaltskosten konfrontiert zu werden! Bei einem Betrag von 450 EUR ist es durchaus verlockend, als Unschuldiger zu zahlen, da ein erfahrener Strafanwalt mehr kostet und es schwierig und zeitaufwändig ist, seine Unschuld zu beweisen.
So als Gedankengang: Wie kann man nun erkennen, ob das erhaltene Schreiben auf Fakten basiert oder ob nicht ein Betrüger dahinter steckt, der wahllos solche Briefe an zig-Tausend Haushalte verschickt?
Von den Bekannten, die bisher abgemahnt wurden, hat keiner getraut, zur Polizei zu gehen. Irgendwie haben alle Angst, dass die Polizei dann erst recht zu Hause vorbeikommt und alles auf den Kopf stellt. Diese (vermutlich unbegründete) Angst macht es in meinen Augen Betrügern und Abzockabmahnern ausgeprochen leicht.
cu Mike
PS: Ich hatte die Gelgenheit, nachzuforschen, ob die im Schreiben angegebenen IP-Daten stimmen. Anhand eines Beitrages, den ein Angemahnter an diesem Tag in einem Forum geschrieben hatte, konnte ich feststellen, dass er wirklich diese dynamische IP zugewiesen bekommen hat. Lediglich die Uhrzeit des Verstoßes machte mich stutzig, da er zu dieser Zeit auf der Arbeit war und ich keine Spuren des angeblich verwendeten Filesharing-Tools Bitcomet entdecken konnte. Ich kann zwar nicht 100% ausschließen, dass er eventuell noch einen Zweitrechner besitzt, der tagsüber eingeschaltet war, aber da er beteuerte, dass er nur noch einen Laptop besitzt, den er schon ewig nicht mehr genutzt hat, gehe ich davon aus, dass in seinem Fall seitens der Abmahner eine IP zur Anzeige gebracht wurde, die zufällig er (bzw. sein DSL-Router) an diesem Tag benutzt hat. Da sein Router kein Wlan hat, konnte ich auch ausschließen, dass jemand über dieses Hintertürchen reingekommen sein könnte. Bliebe noch ein Trojaner als Ursache denkbar, aber da der PC tagsüber ausgeschaltet ist, möchte ich auch das ausschließen.
Kann man IPs faken? Werden IPs eventuell doch mehrfach vergeben? Wenn ich mir überlege, dass in meinem Heimnetzwerk alle Netzwerkgeräte die gleiche IP nach außen haben, will ich nicht ausschließen, dass auch bei Providern so etwas wie IP-Sharing vorkommen kann oder irgendwelche Tools von Computerfreaks beliebige IPs vorgaukeln können, was dann dazu führt, dass der echte Nutzer der IP unschuldig abgemahnt wird. Nicht auszuschließen wäre vermutlich auch, dass die vom Provider gespeicherten Daten aufgrund eines technischen Fehlers einen falschen Zeitstempel erhielten. Umgekehrt muss man sich auch Fragen, ob das Tool, mit dem die IP ermittelt wurde, zuverlässig funktioniert.
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Meine 4 Fälle sind alle direkt Kunden bei der Telekom.
Es würde mich jetzt auch mal interessieren, ob noch andere Provider Daten rausgerückt haben.
cu Mike
PS: Danke für den Link. Interessanterweise wird dort von einer modifizierten Unterlassungserklärung abgeraten. Leider wird aber auch nicht gesagt, was letztendlich der klügste Weg ist.
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Kelli
... sehr viel alleine
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 2.504
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Zitat: |
Original von MikeTNT
Kann man IPs faken? Werden IPs eventuell doch mehrfach vergeben? Wenn ich mir überlege, dass in meinem Heimnetzwerk alle Netzwergeräte die gleiche IP nach außen haben, will ich nicht ausschlie0en, dass auch bei Providern so etwas wie IP-Sharing vorkommen kann oder irgendwelche Tools von Computerfreaks beliebige IPs vorgaukeln können, |
Nah, das kannst du ausschließen.
Es ist zwar grundsätzlich möglich zu sagen "Ich bin IP-Adresse 1.1.1.1" das hat nur den klitzekleinen Nachteil das die Antwort der Gegenstelle dann auch an 1.1.1.1 verschickt wird. So kann kein Gespräch zustandekommen.
Absichtlich wird auch kein noch so Billig-Anbieter 2 Kunden dieselbe IP-Adresse zuordnen, weil dann einfach mindestens einer nicht erreichbar ist. In der Routingtabelle ist nur Platz für eine eindeutige Zuordnung. Gibst du allen Grundstücken in deiner Straße die Hausnummer 1, weil das so eine beliebte Adresse ist, wird der Briefträger die Post auch nur nach dem Try&Success Prinzip zustellen können.
Aber das Pfeifen bei der Telekomik die Protokolle nicht lesen können, oder die Geräte falsch konfiguriert haben - ja das würde mich z.B. in keinster Weise überraschen.
__________________ „ Allah ist Groß, und wir sind armselige Tröpfe mit unseren ganzen Wissenschaften Herrlichkeit.“
Dieser Beitrag wurde 420 mal editiert, zum letzten Mal von der Bundesregierung Niemand: Heute, 11:42.
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Syrius
Warmes Händchen
Dabei seit: 04.03.2007
Beiträge: 137
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Moin Jungs,
klingt alles recht interessant was ihr da schreibt. So möchte ich auch mal zwei Erfahrungen dazuschreiben
1. Erfahrung betrifft mich selbst!
Ich hatte mitte September letzten Jahres einen Brief bekommen in dem eine Firma von mir forderte das ich doch bitte 80€ bezahlen solle für eine Leistung von der Firma "Bliblablubb"
So....wie ich nun in vielen Foren gelesen und es im Tv gesehen habe, habe ich einen modifizierten Wiederspruch per Einschreiben gesendet. Darauf hat die Anwaltskanzlei nie reagiert und schickte weiterhin Mahnungen mit den Hinweisen das dies ergänzende Mahnungen sind, so wie ich sie schon per Email bekommen hätte.
Als im Dezember dann ein sehr langes schreiben kam mit dem Hinweis das sie mich vor Gericht ziehen wollen hat mein Vater dort angerufen und sofort einen bestehenden Vertragsdurchschlasg verlangt.
Naja wie soll ich sagen, ich habe einen Anmeldedurchschlag bekommen auf dem eine IP, mein Name, eine Emailadresse und meine normale Adresse abgebildet waren.
Ich "Googelte" die IP Adresse und stieß sofort auf Seiten die vor dieser IP warnten das es doch eine Fake- und Spam IP sei.....
Bis jetzt habe ich nie wieder was von dieser Kanzlei gehört.
2. Erfahrung meines Bruders!
Er bekam auch ein schreiben in dem die Seite "bliblablubb" vertreten wurde durch ein Inkassobüro.
Sie forderten 120€ für irgendwelche Dinge die sie ihm schon per Email erläutert hatten. Sie haben ihm auch angeblich einige Mahn-Mails geschrieben, diese kamen leider nie an.
Da ich ja nun wusste wie der Hase läuft rief ich da sofort an und forderte auch einen Anmeldedurchschlag an. Wiederr kam ein Blatt Papier mit Daten die diesmal zutrafen.
Die letzte Möglichkeit war das ich bei der Telekom nach der IP Adresse vom Anmeldetag bat. Ich schrieb eine Mail im Name meines Bruders mit der Bitte mir die Daten zu übermitteln und auch die Begründung wieso ich dieses tat.
Eine Antwort erhielt ich prompt, sie wiesen mich darauf hin das diese besagte Firma inkl. Inkasso schon bei der T-Com auf der Abschussliste stünde. Wir sollen uns keine Sorgen machen udn alle Schreiben ingnorieren.
Naja fällt ziemlich schwer da mein Bruder mit bei meinen Großeltern wohnt und die sind schon beim ersten Brief ganz panisch wurden.
Aber im ganzen hat bis jetzt keiner von uns etwas bezahlt und geantwortet auch nicht mehr, in keinerlei Hinsicht.
Ich habe die Seitennamen bewusst genannt, dadurch können sich andere Opfer daran orientieren und schneller sich in einigen Sachen sicher sein.
Lg
Edit by MikeTNT: Sorry, ich habe die Firmennamen und Downloadadresse unkenntlich gemacht. Anschuldigen dieser Art können können als Verleumdung oder üble Nachrede geahndet werden.
__________________ Fehler sind Menschlich, aber wer richtig scheiße bauen will brauch einen PC oder muss bei IW/AV anfangen!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Syrius: 27.01.2010 09:58.
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dertony
Turnbeutelvergesser
Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 484
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hier mal ein fallbeispiel eines betroffenen:
"Liebe Forumsmitglieder .
Da ich durch dieses Forum und ein paar seiner Mitglieder wichtige Tipps in meinem Fall bekam und die hier beschriebenen Fälle oft zu knapp beschrieben oder mit zu wenigen Infos versehen sind, möchte ich meinen Weg durch die „Instanzen“ als leidgeprüfter Verbraucher mal erzählen.
Ich bekam Anfang April das wohl vielen bekannte Schreiben von Herrn Clemens Rasch (Rechtsanwalt) aus Hamburg.
Mir wurde dort vorgeworfen, dass ich 349 Dateien gezogen hätte, dies illegal sei, weil ich sie eben auch zum Upload weitervergeben hätte und ich folglich 4000 € als Schadenersatz zu leisten hätte.
Des Weiteren sollte ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die mir als juristischem Laien bei erneutem Verstoß weitere noch viel teurere Strafen androhte.
Durch Tipps vial Mailanfrage im Netzweltforum sowie hier bekam ich von 2 Usern die Kanzlei fiebich-palm in Aachen empfohlen.
Das ist bei mir um die Ecke und ich rief dort an.
Herr Palm hörte sich die ganze Geschichte an und erklärte mir die Sachlage und wie der Fall für mich stand.
Er fragte mich bei welchem Provider ich sei. Damals war die Vorratsdatenspeicherung eben noch nicht beschlossene Sache und allein diese Tatsache, dass man mir angebliche Gesetzesverstöße, die ich vor Monaten begangen haben sollte, vorwarf, war z.B. ein Punkt bei dem Herr Palm einhakte und mir sagte, dass alle seine Mandanten genau wie ich Kunden bei T-Online bzw. deren Reseller waren.
Er sagte mir dass bei verschiedenen Gerichten (ich weiß nicht mehr welche) Urteile ergangen waren, wo Rasch gewonnen hatte, in den Verfahren seien jedoch wesentliche Punkte gar nicht vorgebracht worden. In dem Gespräch erfuhr ich, dass es bei seinen anderen Mandanten noch nie zu einer Zahlungsklage gekommen war.Ich sollte unbedingt eine Kanzlei beauftragen, die eine größere Anzahl von "Rasch Fällen" bearbeitet, hiermit würde ich mich quasi einer "Gegenbewegung" anschließen.
Er riet mir in jedem Fall keine Zahlung zu leisten und diese Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da ich im Wiederholungsfall ziemlichen Ärger kriegen würde.
Ich beauftragte ihn mich zu vertreten und wartete ab.
Er schickte mir eine abgeänderte Unterlassungserklärung, die ich unterschrieb und diese ging dann zurück an Herrn Rasch,
Nach vier Wochen bekam ich ein Schreiben von Herrn Palm und er teilte mir mit, dass Rasch die Zahlung angemahnt hätte. Er sagte mir dass Rasch Urteile angefügt hätte um dem Ganzen mehr Nachdruck zu verleihen.
Ein Urteil war aus Hamburg und dort hatte ein User gegen Rasch verloren.
Ich kann das im Nachhinein nicht mehr genau erklären was er mir damals alles dazu erklärte, aber es war klar, dass in dem Hamburger Fall wohl handwerkliche Fehler gemacht wurden.
Ich habe jetzt ca. 5 Monate nichts mehr gehört und denke auch das nichts mehr kommt.
Ich habe vor einer guten Woche noch mal in der Kanzlei angerufen, aber er sagte mir dass er guter Dinge sei, es lägen weiterhin keinerlei Zahlungsklagen gegen seine Mandanten vor. Er fragte mich dann noch ob er in meinem Fall Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen solle!!!
Es hat bei seinen Mandanten den Fall gegeben, dass es Zahlendreher bei der IP Aufschlüsselung bei Rasch gegeben hat und in Stuttgart gab es zu den IP Zahlendrehern ein Urteil und Rasch musste seine Anklage gegen den User zurückziehen.
Einen Zahlendreher gab es bei mir nicht,dennoch habe ich es jetzt aber schriftlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich eingestellt hat !!!
Die ganze Sache hat mich jetzt letztlich ziemlich genau ein Zehntel gekostet und ich war/bin mir sicher das ich gut vertreten werde.
Viele Grüße.
Schmitty80"
QUELLE: http://www.verbraucherschutz-forum.de/
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Wenn man nachrechnet, hat dieses Opfer unterm Strich 400 EUR Ausgaben gehabt + Zeitaufwand + bange Stunden, wobei letztendlich immer noch nicht geklärt ist, ob er nun schuldig oder unschuldig war.
Für mich ist das nicht wirklich eine akzeptable Lösung des Problems. Wer verhindert nun, dass dieses Opfer erneut ein Schreiben bekommt und er wieder den Anwalt einschalten muss? Soll das ewig so weitergehen?
cu Mike
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Genau das heißt es. Und andere Anwälte verdienen sich wiederum eine goldene Nase, wenn sie beauftragt werden, so einen Fall zu vertreten.
Ein Schelm wer böses dabei denkt und Mißbrauch mit dem Mißbrauch unterstellt.
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Zitat: |
Original von dertony
wieso nur diese kunden? irgendwo ist da mit sicherheit ein großes ding am laufen und irgendwelche telekomleute verdienen sich nebenbei noch ne goldene nase. |
Googel mal nach Datenaffäre und Telekom. Die "ins Ausland" gelangten Daten hunderttausender Kunden wurden sicherlich nicht geklaut, weil man der Telekom eins auswischen sollte.... gibt ja ne Menge was man damit anfangen kann, je nach ausgespähtem Umfang.
Edit: Oh, hier gibts sogar ne Seite die sich mit solchen "Massenabmahnern" befasst und beurteilt, dort findet sich auch ne Liste mit solchen "einschlägigen" Anwälten: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnwarner.html
Offenbar entwickelt sich hier ein neuer Wirtschaftszweig im grauen Rechtsraum?
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Rincewind, Zaubberer
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pimper
Hochstapler
Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 1.210
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Ist es eigentlich erlaubt ein Youtube Video als mp3 auf dem heimischen PC zu speichern?
Das ist imo. fast wie Radio oder Musiksender im TV, da ist das Aufnehmen ja auch erlaubt.
Es gibt einige Videos, die sind ja entw. nicht in unserem Land verfügbar oder verstoßen gegen das Urheberrecht und werden dann durch die Label bzw. Plattenfirmen gelöscht. Was ist also mit den, die nicht gelöscht werden oder frei verfügbar sind?
__________________ "mir scheißegal wer dein Vadda is, solange ich hier angel wird nich über's Wasser gelaufen"
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Theoretisch ist nur das Anbieten strafbar, Ärger kann man sich trotzdem einhandeln.
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Ich glaube, mein Leserbrief an Herr Schnurer hat Beachtung gefunden.
Sehr geehrter Herr Schnurer,
in der letzten c'T TV-Sendung ging es um das Thema Abzocke durch abmahnende Anwaltskanzleien. Als Fazit des Beitrags kam für mich herüber: Man soll lieber die geforderte Summe bezahlen, als sich zur Wehr zu setzen!
Soll dies wirklich so stehen bleiben? Oder diente der Beitrag zur Provokation, um die Leute darauf aufmerksam zu machen, wie einfach man heutzutage abgezockt werden kann?
Da in meinem Bekanntenkreis mehrere Personen (alle Telekomkunden) nette Briefchen erhalten haben und nicht wussten, wie sie darauf reagieren sollen, hätte ich es toll gefunden, wenn in der Sendung die Möglichkeiten aufgezählt werden, wie man sich erfolgsversprechend und kostengünstig zur Wehr setzen kann.
Praktisch sah es in den mir bekannten Fällen meist so aus:
- Filesharing wurde zwar betrieben, aber die im Anschreiben genannten Filme wurden nie gesaugt und auch der genannte Torrent-Client wurde nicht genutzt
- genannte Uhrzeiten lassen den Verstoß zweifelhaft erscheinen, da die betreffende Person zu diesen Uhrzeiten nicht zu Hause war
- Woran erkennt man, dass die Abmahnung nicht gefakt ist?
- Der abgemahnte Anschlussinhaber ist meist gar nicht derjenige, der den PC nutzt (= unschuldiger Pappa, aber eventuell schuldiger Sohnemann)
- Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten für einen Anwalt, da es um Strafrecht geht
- Die Vorfälle liegen mehrere Monate zurück und für den Anschlussinhaber ist es unmöglich zu beweisen, welche IP er an diesem Tag hatte, wer den PC genutzt hat und was gedownloaded wurde.
- Laut Internet wird oft empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Andere Internetseiten wiederum raten davon ab, da man mit so einem Schreiben eine 30-jährige Verpflichtung eingeht und jemandem Rechte verleiht, der unter Umständen zuvor gar nicht berechtigt war, Rechte geltend zu machen.
- Ein Anwalt hatte empfohlen, 100 EUR zu überweisen und gewisse Passagen aus der mitgeschickten Unterlassungerklärung zu streichen. Damit sei der Fall aufgrund irgendeines Paragraphen erledigt. Stimmt das?
- Auch kam die Idee auf, Anzeige gegen die Anwaltskanzlei wegen Betruges zu erstatten. Macht das Sinn? Falls ja, muss der Anzeigende befürchten, dass die Polizei spuren auf seinem PC sucht, was ja quasi genauso peinlich wie eine Hausdurchsuchung wäre.
- Wie kann man sich davor schützen, dass nicht täglich weitere Schreiben von Anwaltskanzleien reinflattern. In einem mir bekannten Fall war das WLAN offen, so dass die halbe Nachbarschaft mitsurfen konnte. Diese Person hat inzwischen 3 Abmahnungen erhalten, davon zweimal von der gleichen Anwaltskanzlei und es werden jeweils Beträge jenseits von 800 EUR gefordert. Die meisten dürften doch gar nicht in der Lage sein, Ihren Tipp zu befolgen und jedes Mal zu bezahlen...
Kurz gesagt: Ich würde mir wünschen, wenn das Thema in absehbarer Zeit erneut aufgegriffen wird und die Aussage, dass die Zahlung ratsam ist, näher begründet oder sogar widerufen wird.
Vielen Dank vorab
Gruß Mike
Im neuen ct-tv-Betrag wurde ich zwar nicht namentlich genannt (hatte mich auch nur als Mike zu erkennen gegeben), aber es wurden viele meiner Hinweise und Einwände im neuen Beitrag erwähnt, nachrecherchiert bzw. richtig gestellt:
http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-...010-924767.html
Nachtrag: Im ct-tv-Forum haben sich noch mehr Leute über die erste Sendung beschwert. Ich war also nur einer von vielen, der sich über den Aussagegehalt der Sendung aufgeregt hat.
cu Mike
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