dertony
Turnbeutelvergesser
Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 484
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Diese Mail habe ich soeben von XG1 erhalten.
IP Entertainment trennt sich vom Serverangebot für Egoschooter
Das Unternehmen IP Entertainment GmbH wird sich mit Wirkung zum 31. Juli 2008 vom Engagement der Bereitstellung von Serversystemen für Multiplayer im Bereich der "Killerspiele" zurückziehen.
Die in 2006 von der ECO für das einfache Handling von Spielen dieses Genres ausgezeichnete, innovative Cluster Plattform "XG1.de", ist mit mehreren Tausend Servern eines der bedeutendsten Angebote im deutschen Gameserver-Markt. Der Markt für Gameserver lebt von der Community der Spieler von Egoshootern mit Angebot und Zugang zu kontinuierlich neuen Releases des Genres. Am vergangenen Freitag billigte der Bundesrat die erneute Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, die damit in Kraft treten kann. Damit erfolgt ein gewollt deutlicher Einschnitt in Verbreitung, Nutzung sowie Herstellung solcher Spiele für den deutschen Markt. Vor dem Hintergrund eines anhaltend negativen politischen Umfeldes und anlässlich der weiter gehenden Diskussionen und Gesetzesverschärfung, sowie der damit verbundenen juristischen und wirtschaftlichen Unsicherheit für solche Angebote, bleibt als konsequenter Schritt lediglich die Leistungseinstellung des Dienstes.
Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Tritt die Änderung in Kraft, entscheiden fortan die Staatsanwaltschaften, welche Spiele in der Praxis als "gewaltbeherrscht" angesehen werden.
"Wir beobachten die Entwicklung schon seit Jahren und waren uns über die Konsequenzen der aktuellen politischen Entscheidung im Bundestag bewusst", erläutert XG1-Geschäftsführer Timo Hilbertz, "es macht keinen Sinn die Entwicklung und den E-Sport-Service in Deutschland weiter voranzutreiben, selbst wenn man prämierter Technologie-Marktführer ist, das Risiko als Anbieter eine Sperrungsverfügung zu erhalten oder die Grundlage des Angebotes entzogen zu bekommen, ist so groß, dass wir unsere erheblichen Investitionen nicht mehr sichern können. Konsequenz der politischen Entscheidung wird sein, dass die E-Sportler sich im Internet blitzartig Anbieter und Lieferanten ausserhalb Deutschlands suchen. Das ist technisch nicht mal mit Nachteilen verbunden."
Ab sofort nimmt XG1 keine automatischen Einzahlungen von Kunden mehr an, die Bestandskunden können bis zum Ende des Regelbetriebs ihr verbleibendes Guthaben aufbrauchen. Manuelle Einzahlungen werden weiterhin angenommen, doch auch in diesem Fall werden eventuelle Restguthaben zum 31.7. verfallen. Wir danken den Kunden, die uns in den vergangenen Jahren die Treue gehalten haben und bitten um Verständnis für diesen Schritt.
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Verni@hter
*bM.Verni@hter~
Dabei seit: 24.01.2006
Beiträge: 1.461
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Warum bekommt man als Anbieter eine Sperrungsverfügung für ein Spiel was ab 18 ist? Das Spiel cod4 ist als Beispiel nicht im Index. Wenn man als Anbieter sowas im Auge behält kann doch garnix schief gehen.
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Frauen sind wie Signaturen, haste keine willste eine, haste eine willste ne andere.
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yoda
Böser Admin
Dabei seit: 21.01.2004
Beiträge: 12.269
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Nachdem wir intern ein wenig beratschlagt haben, sind wir zu dem Schluß gekommen, das Thema wieder zu öffnen und zur Diskussion freizugeben.
Bitte kein Geflame und kein übermäßiges "Ich brauch ´nen neuen Anbieter", dafür könnt ihr das Hilfeboard nutzen oder die bereits vorhandenen Themen durchgehen.
Wir werden das natürlich im Auge behalten und bei Bedarf auch einschreiten...
Denn mal fröhliches und gesittetes Diskutieren, falls euch danach ist!
__________________ "Fürs Internet sollte das Baumhaus-Prinzip gelten:
Wer zu alt ist, um ohne Hilfe reinzukommen, soll uns darin auch keine Vorschriften machen."
Diskutiere nie mit einem Idioten - zuerst zwingt er Dich auf sein Niveau herab und dann schlägt er Dich mit Erfahrung...
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@Nightwing
Angaben ohne Gewähr: Rechtlich halte ich das für sehr bedenklich, praktisch wird die Rückzahlung schwierig, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden würde und die Rückzahlung mangels Masse nicht mehr erfolgen kann. Dann hast du zwar Anspruch auf das Geld, wirst es aber niemals mehr zu Gesicht bekommen.
Was sagt xg1? Im ersten Schritt würde ich denen mitteilen, dass ich mit den Neuerungen nicht einverstanden bin und auf entsprechend anteilige Rückzahlung der noch nicht aufgebrauchten Credits bestehe (eventuell mit Ultimatum). Dann mal schauen, wie die darauf reagieren. Wenn die Reaktion positiv ist, dann ist es gut und wenn nicht, bleibt wohl nur die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten (Verbraucherschutz, Anzeige etc.).
Falls sich hier einer mit Recht auskennt: Welche Vorgehensweise ist in so einem Fall angebracht?
cu Mike
PS: Falls mit Einzugsermächtigung bezahlt wurde, kannst du das Geld innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Abbuchung von deiner Bank zurück überweisen lassen.
__________________ ++++ To Yoda: Jedi-Meister bekommt Auris zugeschickt. Unmöglich nichts ist ++++
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Verni@hter
*bM.Verni@hter~
Dabei seit: 24.01.2006
Beiträge: 1.461
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b.) Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen u.ä. Ereignisse, die den Anbieter die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien den Anbieter für die Dauer ihres Vorliegens von seinen Pflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. |
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Man beachte:
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Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse |
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Da hat wohl jemand schon vor Jahren dran gedacht das sich das Thema Killerspiel so entwickelt. Oder doch einfach schnell dazugeschrieben?
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Verni@hter: 17.06.2008 20:29.
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Welche Änderung der politischen Verhältnisse verbietet einen COD-Gameserver? Das Argument dürfte ziemlich wackelig sein.
Den Leistungsbereich (AGB §4 Abschnitt b.) Leistungsänderungen) finde ich interessanter.
Laut AGB soll man zuerst versuchen sich zu einigen. Erst bei Nichteinigung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Größter Haken bei diesem Anbieter: Es wird darauf hingewiesen, dass Credits nicht ausgezahlt werden. Ob diese Klausel auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung noch gilt, wäre interessant zu erfahren.
cu Mike
__________________ ++++ To Yoda: Jedi-Meister bekommt Auris zugeschickt. Unmöglich nichts ist ++++
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yoda
Böser Admin
Dabei seit: 21.01.2004
Beiträge: 12.269
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Bin kein Anwalt und habe auch nur eingeschränkte Kenntnisse über die Rechtslage...
Grundsätzlich gilt erst mal, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde - allerdings sind schon oftmals die AGBs im Streitfall zwischen Kaufmann (Firma/Anbieter) und Privatmann (Kunde) ein Stolperstein gewesen, bei dem dann oftmals argumentiert wurde, dass Klauseln, die ein Kunde in dieser Form nicht erwarten muss, nichtig, also unwirksam, sind.
Ich bin kein Kunde dort, ich kann euch aber sagen, was ich tun würde, wenn ich davon betroffen wäre - ich würde schriftlich Widerspruch einlegen und mitteilen, dass ich mit dem Verfall meines Guthabens nicht einverstanden bin und eine Rückzahlung nach Beendigung des Vertrages verlange.
Des weiteren würde ich versuchen, mich mit anderen Betroffenen zusammen zu schließen und mich gemeinsam an den Verbraucherschutz wenden, den Fall dort vortragen und mir von deren Seite Unterstützung holen. Ist das Recht auf meiner Seite und der Anbieter sperrt sich immer noch -> Sammelklage bedenken und gegebenenfalls organisieren (kommt dann drauf an, wie viele sich zusammenschließen und auf welche Summe sich der Streitwert beläuft).
Persönlich glaube ich, daß die Argumentation ein Versuch ist, sich vor Verpflichtungen den Kunden gegenüber mit der Argumentation der höheren Gewalt rausdrehen zu wollen, aber das ist nur meine Meinung mit meinen beschränkten Rechtskenntnissen...
__________________ "Fürs Internet sollte das Baumhaus-Prinzip gelten:
Wer zu alt ist, um ohne Hilfe reinzukommen, soll uns darin auch keine Vorschriften machen."
Diskutiere nie mit einem Idioten - zuerst zwingt er Dich auf sein Niveau herab und dann schlägt er Dich mit Erfahrung...
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yoda
Böser Admin
Dabei seit: 21.01.2004
Beiträge: 12.269
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Kann ein Anwalt in Deutschland nicht auch mehrere Klienten gleichzeitig vertreten (z. B. in Form einer IG)?
__________________ "Fürs Internet sollte das Baumhaus-Prinzip gelten:
Wer zu alt ist, um ohne Hilfe reinzukommen, soll uns darin auch keine Vorschriften machen."
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