LAN und Cod2 |
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Hallo Leute,
heute ist es bald soweit...die Computerzentrale von Harmonie und mir soll eingerichtet werden. Wir beide werden dann mit unseren Rechnern über einen Router ins Netz gehen. (Lanverbindung/Patchkabel)
Jetzt meine Frage/n:
Harmonie hat die Orginal CD von Cod2. Das Spiel ist auch auf meinem Rechner installiert; d.h. wir hätten den gleichen CD-Key auf unseren Rechnern. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit auf dem Server gemeinsam zu Spielen bei gleichem CD-Key? Muss ich dafür besondere Einstellungen vornehmen z.B. auf beiden Rechner dieselbe I.P.? Ich hab eigentlich keine Lust nur wegen MP mir eine eigene Cod2 CD zu kaufen...
Für jeden Tip wäre ich dankbar...
Also dann legt mal los...
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Was meinst du, wo man überall nen Key herbekommt.
Deswegen meinte ich ja, dass man das Spiel lieber kaufen soll, anstatt sich irgendwo den Key zu besorgen...
__________________ Steam
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Genau das meinte ich...
__________________ Steam
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Original von MIK
Mal davon ab ist es legal im Besitz einer original CD / DVD einen no cd patch einzusetzen. Man darf auch eine Sicherheitskopie erstellen, da ja die Original kaputt gehen kann.
Sag mal, wo hast du den diesen ausgemachten Schwachsinn her?
Man darf eine Sicherheitskopie anfertigen, das ist richtig. Aber es ist verboten einen Kopierschutz zu umgehen. Genau das macht aber ein No-CD Crack. Desweiteren kann man einen No-CD Crack nur herstellen, wenn man gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Somit ist auch ein No-CD Crack illegal. Glaub nicht das, was auf solchen Crackingseiten steht. Es stimmt nämlich nicht.
Und wie hier schon richtig gesagt wurde, für den Multiplayer benötigt man den Datenträger nicht im Laufwerk.
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Da die Lichtgeschwindigkeit höher ist als die Schallgeschwindigkeit,
hält man so manchen für einen hellen Kopf, bis man ihn reden hört.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OLD MAN WITH GUN: 26.11.2006 02:08.
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Kelli
... sehr viel alleine
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 2.504
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Original von OLD MAN WITH GUN
Man darf eine Sicherheitskopie anfertigen, das ist richtig. Aber es ist verboten einen Kopierschutz zu umgehen.
Quelle? Du verwechselst das mit den Gesetzen zur Urheberrechtsnovelle:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf
Teils wird wie folgt gefasst:
„Abschnitt 1
Ergänzende Schutzbestimmungen“.
34. Vor § 96 werden folgende §§ 95a bis 95d eingefügt:
„§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz
eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder
eines anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des
Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit
dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen
nach bekannt sein muss, dass die Umgehung
erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder
Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Knackpunkt ist "eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes" Dieses Gesetz betrifft AUSSCHLIEßLICH Vorträge und Aufführungen, Lichtbilder und Schallträger. NICHT Software.
Original von OLD MAN WITH GUN
Desweiteren kann man einen No-CD Crack nur herstellen, wenn man gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Somit ist auch ein No-CD Crack illegal.
Auch 2 Probleme. 1. "Illegal" ist es auf keinen Fall, das ist GVU "Sprech"
http://de.wikipedia.org/wiki/Illegal
Gesetzmäßigkeit, die in Übereinstimmung staatlichen oder privaten Handelns mit dem geltenden positiven Recht (Verfassung, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften) besteht. Die Bindung aller staatlichen Gewalt an das geltende Recht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates.
Nutzungsbedingungen sind aber Vertragsrecht, keine Gesetze. Bestenfalls ist es also Vertragsbruch. Aber auch da währe ich mir nicht sicher, da die Nutzungsbedingungen regelmäßig ungültig sind. (Nicht einsehbar _VOR_ dem Öffnen der Verpackung) Außerdem ist es erlaubt Software zu verändern wenn dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch erst möglich wird. So what? Kein DVD Laufwerk -> Gebrauch nicht möglich.
IMHO Gibt es kein Gesetz gegen das Umgehen von Kopiersperren bei Software. Problem ist eher das die Software mit der man sowas bewerkstelligen kann verboten ist, da man mit dieser Software ja auch Musik, Filme etc. kopieren könnte, was nun illegal (Ja illegal da durch ein Gesetz verboten) ist. Nach allem was ich darüber gelesen habe gibt es aber bis jetzt keine Urteile dazu. Das heißt: Vor Gericht und auf Hoher See...
__________________ „ Allah ist Groß, und wir sind armselige Tröpfe mit unseren ganzen Wissenschaften Herrlichkeit.“
Dieser Beitrag wurde 420 mal editiert, zum letzten Mal von der Bundesregierung Niemand: Heute, 11:42.
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Original von Kellerkind
Knackpunkt ist "eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes" Dieses Gesetz betrifft AUSSCHLIEßLICH Vorträge und Aufführungen, Lichtbilder und Schallträger. NICHT Software.
Falsch, diese Paragraphen befassen sich nicht mit Software. Das Urherberrechtsgesetz im Ganzen schon.
Original von Kellerkind
IMHO Gibt es kein Gesetz gegen das Umgehen von Kopiersperren bei Software. Problem ist eher das die Software mit der man sowas bewerkstelligen kann verboten ist, da man mit dieser Software ja auch Musik, Filme etc. kopieren könnte, was nun illegal (Ja illegal da durch ein Gesetz verboten) ist. Nach allem was ich darüber gelesen habe gibt es aber bis jetzt keine Urteile dazu. Das heißt: Vor Gericht und auf Hoher See...
Dann lies dir mal §69e des Urherberechtsgesetzes durch (befasst sich mit der Decompilierung von Software). Ich bezweifle, dass ein Crack zu dem Zweck hergestellt wurde, damit eine unabhänging geschaffenes Programm wieder problemlos mit dem Spiel läuft (anderenfalls benötigt er die Zustimmung des Rechteinhabers, die der Crackersteller bestimmt nicht hat). Desweiteren darf er die aus der Decompilierung gewonnenen Informationen nicht an Dritte weitergeben (weas er aber tut).
Defakto ist ein Crack laut UrhG illegal, was damit auch dessen Verwendung betrifft.
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Da die Lichtgeschwindigkeit höher ist als die Schallgeschwindigkeit,
hält man so manchen für einen hellen Kopf, bis man ihn reden hört.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OLD MAN WITH GUN: 27.11.2006 15:55.
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Könnt Ihr mal bitte mit den ganzen Paragraphen aufhören...ich muss mich den ganzen Tag mit SGB, BGB, BBiG, GG, etc. beschäftigen...das reicht...
__________________ Steam
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Kelli
... sehr viel alleine
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 2.504
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Man braucht das Programm nicht zu dekompilieren um einen NoCD Hack zu erstellen. Und wenn werden die Informationen daraus (das heißt den Quelltext der Software) nicht weitergegeben, sondern nur ein binäry das die Veränderungen vornimmt.
Du hättest denselben §69 komplett lesen sollen. § 69d UrhG
http://www.juraforum.de/gesetze/UrhG/ges...te.html#gld1917
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.
Aber, wir sind beide keine Juristen, - also ich zumindest nicht - einigen wir uns im Zweifelsfall darauf das es ohne Gerichtsurteil keine Rechtssicherheit dazu gibt?
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