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Zum Ende der Seite springen XG1 schaltet Server ab 1 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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dertony
Turnbeutelvergesser


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XG1 schaltet Server ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Diese Mail habe ich soeben von XG1 erhalten.

IP Entertainment trennt sich vom Serverangebot für Egoschooter

Das Unternehmen IP Entertainment GmbH wird sich mit Wirkung zum 31. Juli 2008 vom Engagement der Bereitstellung von Serversystemen für Multiplayer im Bereich der "Killerspiele" zurückziehen.

Die in 2006 von der ECO für das einfache Handling von Spielen dieses Genres ausgezeichnete, innovative Cluster Plattform "XG1.de", ist mit mehreren Tausend Servern eines der bedeutendsten Angebote im deutschen Gameserver-Markt. Der Markt für Gameserver lebt von der Community der Spieler von Egoshootern mit Angebot und Zugang zu kontinuierlich neuen Releases des Genres. Am vergangenen Freitag billigte der Bundesrat die erneute Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, die damit in Kraft treten kann. Damit erfolgt ein gewollt deutlicher Einschnitt in Verbreitung, Nutzung sowie Herstellung solcher Spiele für den deutschen Markt. Vor dem Hintergrund eines anhaltend negativen politischen Umfeldes und anlässlich der weiter gehenden Diskussionen und Gesetzesverschärfung, sowie der damit verbundenen juristischen und wirtschaftlichen Unsicherheit für solche Angebote, bleibt als konsequenter Schritt lediglich die Leistungseinstellung des Dienstes.

Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Tritt die Änderung in Kraft, entscheiden fortan die Staatsanwaltschaften, welche Spiele in der Praxis als "gewaltbeherrscht" angesehen werden.

"Wir beobachten die Entwicklung schon seit Jahren und waren uns über die Konsequenzen der aktuellen politischen Entscheidung im Bundestag bewusst", erläutert XG1-Geschäftsführer Timo Hilbertz, "es macht keinen Sinn die Entwicklung und den E-Sport-Service in Deutschland weiter voranzutreiben, selbst wenn man prämierter Technologie-Marktführer ist, das Risiko als Anbieter eine Sperrungsverfügung zu erhalten oder die Grundlage des Angebotes entzogen zu bekommen, ist so groß, dass wir unsere erheblichen Investitionen nicht mehr sichern können. Konsequenz der politischen Entscheidung wird sein, dass die E-Sportler sich im Internet blitzartig Anbieter und Lieferanten ausserhalb Deutschlands suchen. Das ist technisch nicht mal mit Nachteilen verbunden."

Ab sofort nimmt XG1 keine automatischen Einzahlungen von Kunden mehr an, die Bestandskunden können bis zum Ende des Regelbetriebs ihr verbleibendes Guthaben aufbrauchen. Manuelle Einzahlungen werden weiterhin angenommen, doch auch in diesem Fall werden eventuelle Restguthaben zum 31.7. verfallen. Wir danken den Kunden, die uns in den vergangenen Jahren die Treue gehalten haben und bitten um Verständnis für diesen Schritt.
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DA ist wohl jemand pleite und schiebts auf die Gesetzgebung.

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dertony
Turnbeutelvergesser


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ist durchaus möglich... aber wenn nicht - dann kann es bei anderen anbietern schnell genau so kommen.
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Verni@hter
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Warum bekommt man als Anbieter eine Sperrungsverfügung für ein Spiel was ab 18 ist? Das Spiel cod4 ist als Beispiel nicht im Index. Wenn man als Anbieter sowas im Auge behält kann doch garnix schief gehen.

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yoda yoda ist männlich
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Nachdem wir intern ein wenig beratschlagt haben, sind wir zu dem Schluß gekommen, das Thema wieder zu öffnen und zur Diskussion freizugeben.

Bitte kein Geflame und kein übermäßiges "Ich brauch ´nen neuen Anbieter", dafür könnt ihr das Hilfeboard nutzen oder die bereits vorhandenen Themen durchgehen.

Wir werden das natürlich im Auge behalten und bei Bedarf auch einschreiten...

Denn mal fröhliches und gesittetes Diskutieren, falls euch danach ist!

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Nightwing
Padawan ;-)


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RE: XG1 schaltet Server ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:

Original von dertony
Ab sofort nimmt XG1 keine automatischen Einzahlungen von Kunden mehr an, die Bestandskunden können bis zum Ende des Regelbetriebs ihr verbleibendes Guthaben aufbrauchen. Manuelle Einzahlungen werden weiterhin angenommen, doch auch in diesem Fall werden eventuelle Restguthaben zum 31.7. verfallen.


Wie sieht die Sache denn rechtlich aus? Kann XG1 meine knapp 45 Euro aka 4495 Credits einfach so einbehalten? Das widerstrebt meinem Rechtsempfinden, wenn man es in diesem Land noch so nennen kann...

ToM

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Nightwing: 17.06.2008 19:55.

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crossshooter
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Die Argumentation ist ja wohl ein Witz.
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MikeTNT
Herdentier


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@Nightwing
Angaben ohne Gewähr: Rechtlich halte ich das für sehr bedenklich, praktisch wird die Rückzahlung schwierig, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden würde und die Rückzahlung mangels Masse nicht mehr erfolgen kann. Dann hast du zwar Anspruch auf das Geld, wirst es aber niemals mehr zu Gesicht bekommen.
Was sagt xg1? Im ersten Schritt würde ich denen mitteilen, dass ich mit den Neuerungen nicht einverstanden bin und auf entsprechend anteilige Rückzahlung der noch nicht aufgebrauchten Credits bestehe (eventuell mit Ultimatum). Dann mal schauen, wie die darauf reagieren. Wenn die Reaktion positiv ist, dann ist es gut und wenn nicht, bleibt wohl nur die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten (Verbraucherschutz, Anzeige etc.).

Falls sich hier einer mit Recht auskennt: Welche Vorgehensweise ist in so einem Fall angebracht?

cu Mike

PS: Falls mit Einzugsermächtigung bezahlt wurde, kannst du das Geld innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Abbuchung von deiner Bank zurück überweisen lassen.

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Verni@hter
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1:
2:
b.) Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen u.ä. Ereignisse, die den Anbieter die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien den Anbieter für die Dauer ihres Vorliegens von seinen Pflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.



Man beachte:

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1:
Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse




Da hat wohl jemand schon vor Jahren dran gedacht das sich das Thema Killerspiel so entwickelt. Oder doch einfach schnell dazugeschrieben?

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Verni@hter: 17.06.2008 20:29.

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MikeTNT
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Welche Änderung der politischen Verhältnisse verbietet einen COD-Gameserver? Das Argument dürfte ziemlich wackelig sein.

Den Leistungsbereich (AGB §4 Abschnitt b.) Leistungsänderungen) finde ich interessanter.
Laut AGB soll man zuerst versuchen sich zu einigen. Erst bei Nichteinigung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Größter Haken bei diesem Anbieter: Es wird darauf hingewiesen, dass Credits nicht ausgezahlt werden. Ob diese Klausel auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung noch gilt, wäre interessant zu erfahren.

cu Mike

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Ich denke, dass das Gesetz vorgeschoben ist. KEIN Unternehmen würde einen gewinnbringenden Geschäftsbereich aus dem Portfolio nehmen, nur weil dort irgendwann mal - z.B. durch ein Gesetzt, dass meist erst deutlich nach dem Beschluss in Kraft tritt - ein Ende absehbar sein könnte.

Schade, dass man dann noch die Kundschaft dermaßen anprangern muss, indem man sie als Killerspieler bezeichnet. Dafür hat man dann teils über Jahre Geld bezahlt.

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von *bM.x!@o~: 18.06.2008 12:02.

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So wies ausschaut gehts wohl doch um solide Investitionsgrundlagen in einer stabilen Rechtsumgebung oder ist das doch eine faule Ausrede für eine Verlagerung ins Ausland???? (Zwar nicht gen Osten, sondern nach Süden, aber egal.)

Zitat vom Geschäftsführer von XG1:
"...gebe es konkrete Pläne, das Gameserver-Hosting samt Personal in die benachbarte Schweiz umzuziehen, wo eine wesentlich weniger scharfe Jugendschutz-Gesetzeslage herrsche...."
Quelle: heise-online


Bei strato sieht man die ganze Angelegenheit ein wenig entspannter:

Zitat von einer Stellungnahme zu dem Thema:
"....Man stelle lediglich die Plattform für gemeinsame Spiele bereit, teilte Unternehmenssprecher Lars Gurow auf Nachfrage von heise online mit: "Um unsere Gameserver nutzen zu können, ist der Kauf einer Vollversion des jeweiligen Spiels erforderlich. Sollten Spiele einer Altersbeschränkung unterliegen, geschieht die Altersverifikation also beim Kauf." Aufgrund der vielfältigen im Markt angebotenen Spiele sei es "aus unserer Sicht nicht zielführend, alle Computer- und Netzwerkspiele pauschal gleichzusetzen und als 'Killerspiele' zu bezeichnen......"
Quelle: heise-online

Diejeneigen, die Volljährige Kundschaft haben werden bei der ganzen Angelegenheit auch nichts zu befürchten haben. Schliesslich ist es für uns nach wie vor legal und daran wird sich nichts ändern.

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Sepptus
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Ist echt schade das die aufhören war sehr zufrieden mit denen.
Naja vieleicht kommen sie ja wieder ????
Die Tage sind gezählt... traurig

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Also weder kann XG1 einseitig die Verträge aufkündigen, noch das bereits gezahlte Geld einbehalten ohne dafür eine Leistung zu erbringen.
Ich gehe mal von einer regulären Beendigung des Geschäftsbetriebes aus....

Klausel in den AGB´s und Verträgen die nur die Rechte des einen Vertragspartners stärken sind von vielen Gerichten für unwirksam erklärt worden. Alles in allem würde ich, eine Frist setzten in der zuviel gezahltes Guthaben eingefordert wird oder die weitere Erbringung der Vertraglichen Leitung gefordert wird....

ansonsten glaube ich eher, das XG1 billigen Austieg gesucht hat vom Unrentablen Servergeschäft....der Aussage von Strato kann ich mich nur Voll und ganz anschliessen Augenzwinkern

__________________
[B]TS3 213.239.201.239:9987 TS3 by EC
CoD2 213.239.201.239:28960
CoD4 213.239.201.239:20000/B]

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Bin kein Anwalt und habe auch nur eingeschränkte Kenntnisse über die Rechtslage...

Grundsätzlich gilt erst mal, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde - allerdings sind schon oftmals die AGBs im Streitfall zwischen Kaufmann (Firma/Anbieter) und Privatmann (Kunde) ein Stolperstein gewesen, bei dem dann oftmals argumentiert wurde, dass Klauseln, die ein Kunde in dieser Form nicht erwarten muss, nichtig, also unwirksam, sind.

Ich bin kein Kunde dort, ich kann euch aber sagen, was ich tun würde, wenn ich davon betroffen wäre - ich würde schriftlich Widerspruch einlegen und mitteilen, dass ich mit dem Verfall meines Guthabens nicht einverstanden bin und eine Rückzahlung nach Beendigung des Vertrages verlange.

Des weiteren würde ich versuchen, mich mit anderen Betroffenen zusammen zu schließen und mich gemeinsam an den Verbraucherschutz wenden, den Fall dort vortragen und mir von deren Seite Unterstützung holen. Ist das Recht auf meiner Seite und der Anbieter sperrt sich immer noch -> Sammelklage bedenken und gegebenenfalls organisieren (kommt dann drauf an, wie viele sich zusammenschließen und auf welche Summe sich der Streitwert beläuft).

Persönlich glaube ich, daß die Argumentation ein Versuch ist, sich vor Verpflichtungen den Kunden gegenüber mit der Argumentation der höheren Gewalt rausdrehen zu wollen, aber das ist nur meine Meinung mit meinen beschränkten Rechtskenntnissen...

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Zitat:

Original von *bM.x!@o~
Schade, dass man dann noch die Kundschaft dermaßen anprangern muss, indem man sie als Killerspieler bezeichnet. Dafür hat man dann teils über Jahre Geld bezahlt.


Das empfinde ich ebenfalls als Frechheit. Absolut unnötiges polemisches Hochkochen unter dem Deckmäntelchen des armen, von der Gesetzgebung gebeutelten Anbieters.

Ansonsten würde ich mir einen Verfall des Guthabens ebenfalls nicht gefallen lassen. Kann mir nicht vorstellen, dass so etwas rechtens ist.

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Zitat:

Original von yoda
Ist das Recht auf meiner Seite und der Anbieter sperrt sich immer noch -> Sammelklage bedenken und gegebenenfalls organisieren (kommt dann drauf an, wie viele sich zusammenschließen und auf welche Summe sich der Streitwert beläuft).

In Deutschland gibt es keine Sammelklage.

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Kann ein Anwalt in Deutschland nicht auch mehrere Klienten gleichzeitig vertreten (z. B. in Form einer IG)?

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Zitat:

Original von yoda
Kann ein Anwalt in Deutschland nicht auch mehrere Klienten gleichzeitig vertreten?

Vor Gericht gibt es in DE genau ein Kläger und ein Beschuldigten. So wie die Mehrheit Sammelklage definiert, 5, 20, 500 Leute klagen gegen ein Unternehmen, gibt es DE nicht. Im Zivilverfahren können Vereinigungen wie der Mieterschutzbund stellvertretend als der eine Kläger auftreten obwohl Sie nicht direkt geschädigt sind. Aber das geht nicht um z.B. für alle Geschädigten einen Schadensausgleich einzustreiten sondern bestenfalls um ein Referenzurteil für eine bestimmte Sachlage zu erstreiten. Oder anders:
Eine Babynahrungsfirma verwendet pestizide um die Möhren zu düngen. 400 Kinder werden Krank.
USA:
Alle betroffenen können einen Anwalt beantragen, der erstreitet ein Urteil z.B. 500K Geld für jeden Betroffenen - das bekommen dann automagisch alle die sich dieser Sammelklage angeschlossen haben.
Deutschland:
Der Bund für Pestizidfreie Babynahrung klagt stellvertretend und das Gericht stellt fest das Pestizide nicht in Babynahrung gehören. Aber jeder einzelne Betroffene muss dann individuell seinen Schadensersatz einfordern - was natürlich einfacher geht wenn ein Gericht schonmal entschieden hat das die Firma fahrlässig gehandelt hat - die Firma würde sich dann vermutlich weitere Verfahren ersparen und jedem der Anspruch anmeldet Summe X freiwillig anbieten.

Keine Rechtsberatung - ich bin kein Jurist und hab damit nichts zu tun - das ist nur das was ich zwischen den Zeilen aus verschiedenen Publikationen und Artikeln dazu herausgelesen habe.

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Dass es hier nicht wie bei den Amis geht, wusste ich mit meinem gefährlichen Halbwissen ja auch noch Augenzwinkern - mein Gedankengang bezog sich auf die Vertretung der Geschädigten durch den Verbraucherschutz oder eben durch eine Interessengemeinschaft...

Aber da sollten sich die Betroffenen besser wirklich mal an den Verbraucherschutz wenden und dort beraten lassen, die dürften das sicherer und kompetenter klären können.

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