Beschwerde beim Deutschen Presserat
An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn
Titel des Artikels: Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet
Name und Seite des Publikationsorgans: Das Erste – PANORAMA – NDR http://daserste.ndr.de/panorama
Erscheinungsdatum: 22. und 23. 02. 2007
Ziffer des Pressekodex, auf den wir Bezug nehmen: Ziffer 1, 2, 7, 8, 9, 11, 12
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir uns über die Art der Berichterstattung des Magazins„PANORAMA“ in dem Bericht „Morden und Foltern als Freizeitspaß -Killerspiele im Internet“ der Reporter S. M. und T. B., verantwortlichfür den Schnitt M. K., beschweren.
Betroffen fühlen wir uns, da wir bereits seit Jahren Online-Spiele alsunser Hobby betrachten und seit nun mehr als drei Jahren aktiv in derangesprochenen „Call of Duty“-Szene aktiv sind – nicht nur als Spieler,sondern auch als Administratoren mehrerer großer Seiten, dieHilfestellungen, Tipps und Unterstützung zur genannten Spiele-Reihebereitstellen.
Dieser Beitrag wurde in der PANORAMA-Sendung am 22.02.2007 imöffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt und anschließend online aufder Seite der ARD/PANORAMA veröffentlicht:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2...d-3710940_.html
Anhand der Reaktionen vieler Zuschauer im Forum des Magazins können Sieerkennen, dass wir mit unserer Meinung und Auffassung des Berichtesnicht alleine stehen:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=0
Auch auf die anschließende Stellungnahme der PANORAMA-Redaktion indiesem Forum gibt es Reaktionen die belegen, wie viele Menschen durchdiesen Bericht aufgebracht wurden:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1
Verstöße gegen den Pressekodex liegen unserer Ansicht nach in folgenden Punkten vor:
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Ziffer 2 – Sorgfalt
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Laut PANORAMA-Redaktion geht es in diesem Beitrag „nicht darum,generell Computerspiele zu verunglimpfen oder ein generelles Verbot zufordern. Es geht um die politische Verbotsdebatte sog. Killerspiele,die die „Jagd und das Töten von Menschen oder menschähnlichen Avatarenin besonders brutaler Form“ zum Inhalt haben.“
Dieses Ziel wurde aber eindeutig nicht angesteuert bzw. erreicht und gegen die oben genannten Punkte verstoßen.
Begründungen und Ziffern, gegen die unserer Meinung nach verstoßen wurden:
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Im Bericht werden einige Aussagen getätigt, die definitiv NICHT derWahrheit entsprechen und ein vollkommen falsches Bild einer Gruppe vonMenschen, die ein gemeinsames Hobby teilen, gezeichnet.
Außerdem fühlen sich viele Menschen dieser Gruppe in ihrer Würdeverletzt, da sie durch die Ausdrucksweise mit Nazis und Vergewaltigernauf eine Stufe gesetzt werden. Dies wird beispielsweise für vielebetroffene Menschen deutlich durch die gewählte Form der Aufzählung„Familienväter, Schüler, Nazis“. Über den Gebrauch der Aufzählung inder deutschen Sprache kann man streiten, jedoch wird dieser Eindruckdurch den Gesamteindruck des Berichtes hervorgerufen. Dass vieleMenschen so empfinden, können Sie im Forum von PANORAMA und auf vielenSeiten der betroffenen Gruppe nachlesen.
Auf die Punkte, die nicht der Wahrheit entsprechen gehen wir unter Punkt 2 detaillierter ein.
Ziffer 2 – Sorgfalt
Es wurde keine sorgfältige Recherche betrieben und viele Informationen wurden dadurch falsch und unwahr wiedergegeben.
Verschiedene Genres an Spielen (Spiel-„Arten“ und –„Modi“) wurdenmiteinander vermischt und auf eine Stufe gestellt. Als Spiel-Titel wirdallerdings nur ein einziger genannt – was Menschen, die sich mit soetwas überhaupt nicht auskennen den Eindruck vermitteln kann, dass eshierbei nur um ein einziges Computerspiel geht.
Es wurden Modifikationen von Spielen angesprochen, die im Internetheruntergeladen (teilweise auch wirklich illegal) werden können umSpiele zu verändern.
Es werden ohne Hinweis US-Versionen gezeigt, die in Deutschland ohnehin verboten sind.
Im Fall von Call of Duty 2 wird eine Modifikation dargestellt, dieWaffen-SS-Uniformen und Hakenkreuze im Spiel freischaltet. Die gezeigteSeite bietet solche Inhalte an – es ist aber weder eine deutsche Seite,noch ist es eine Seite für das Spiel Call of Duty 2, noch ist es eineHerstellerseite – die gezeigte Modifikation ist für das Spiel Medal ofHonor erhältlich und wurde von Privatpersonen erstellt – vergleichenSie bitte selbst: http://www.planetmedalofhonor.com/hardgore/WSS.htm
Dass es diese Art der Modifikationen für die Spiele-Reihe Call of Duty gibt, streitet niemand ab.
Jedoch wird mit keinster Weise erwähnt, dass diese Modifikationen wedervom Hersteller der Spiele stammt, noch dass sie kaum von deutschenSeiten angeboten werden oder genutzt werden können. Es wird mit keinemWort darauf hingewiesen, dass solche Modifikationen zum Online-Spielenmeist nur genutzt werden können, wenn sie sowohl auf dem besuchtenServer als auch auf dem PC des Spielers installiert sind. Weiterhinwird nicht darauf hingewiesen, dass ein Großteil der angesprochenenSzene derartige Modifikationen ablehnt und auf deutschen Servern nichtinstalliert wird, nicht alleine weil es ein Verstoß gegen das deutscheGesetz wäre, sondern weil ein großer Teil der im Bericht angesprochenen„Szene“ diese Arten der Modifikation missbilligt.
Auch gibt es im Spiel keine wählbare Fraktion „Nazis“, sondern eswerden die Gruppen „Deutsche, Amerikaner, Russen und Briten“vorgegeben. Sollte ein Team ein teambasiertes Spiel gewinnen, soerfolgt die Ausgabe in audiovisueller Form „Die Achsen-Mächte gewinnen“oder „Die Alliierten gewinnen“ – selbst in der US-Version, die inDeutschland nicht erhältlich ist. In der gesamten Spiele-Reihe, Call ofDuty, Call of Duty: United Offensive und im angesprochenen Call of Duty2 ist in keinem Online-Modus von „Tommies“ und „Krauts“ die Rede, wiees hier im PANORAMA-Bericht durch einen angeblichen Expertendargestellt wird.
Es wird eine Modifikation für das Spiel GTA (Grand Theft Auto) SanAndreas gezeigt, bei welcher behauptet wird, dass es darum ginge, soviele Vergewaltigungen wie möglich zu begehen, um Punkte zu erzielen.
Diese Aussage ist zu 100% falsch.
Es gibt eine Modifikation namens „Hot Coffee“, die in dem Beitrag auchals Grundlage verwendet wurde und den „Verkehr“ zwischen zweiComputer-Modellen zeigt, welcher als „Vergewaltigung“ bezeichnet wird.Diese Modifikation ist allerdings nur mit älteren Versionen des Spielesnutzbar, da die Voraussetzungen für die Nutzung in einer Neuauflage desSpieles entfernt wurden – vom amerikanischen Hersteller wurde „[...]der Betrieb der Modifikation nach Kräften unterbunden"[...]. Es wurdevollkommen außer acht gelassen, dass diese Modifikation nur durchumfangreichen Eingriff Dritter und nur mit einem entsprechendem Aufwandeinem gewissen Benutzerkreis mit entsprechenden Spiele-Versionen undKenntnissen einsetzbar war bzw. ist.
Schwerwiegend ist jedoch die Behauptung, das Spielziel sei dieVergewaltigung - die gezeigte Szene kann nur nachgestellt werden, wennman in dieser Modifikation als Spieler eine „Freundin“ hat, die mandurch diverse Aktionen zum „Verkehr“ einstimmen muss – in diesem Fallist das Ziel dann zwar der „Verkehr“ - allerdings nicht in Form einerVergewaltigung, sondern einvernehmlich. Es gibt unseres Wissens nachkein Spiel, dass als Spielziel die explizite Vergewaltigung einsetzt,wie es im Bericht jedoch dargestellt wird.
Dass es in dem Spiel GTA (Grand Theft Auto) San Andreas möglich ist,gegen das Gesetz grundsätzlich zu verstoßen, darauf wird aufmerksamgemacht – dass dies aber NCHT das eigentliche Spielziel ist und dassdie Konsequenz heißt, Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen und dasErreichen der eigentlichen Ziele somit erschwert, wenn nicht garunmöglich wird, wird ebenfalls mit keinem Wort erwähnt – das Spiel wirdalso auch auf diese Weise komplett falsch dargestellt.
Der komplette Bericht erweckt den Eindruck, dass es weder einebestehende Altersfreigabe, noch dass es ein verantwortungsbewusstesHandeln der Hersteller gibt und somit also auch kein bestehenderJugendschutz exsistiert. Die gezeigten Spiele unterliegen ALLE derUSK-Einstufung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“, das heißt alsoim Klartext „AB 18“ - ermittelt und festgelegt von derUnterhaltungssoftware Selbstkontrolle, http://www.usk.de/, der sich alle Publisher (Hersteller) solcher PC-Spiele freiwillig anschließen.
Die Art und Weise, wie die Bilder insgesamt im Bericht miteinandergeschnitten und mit Musik unterlegt sind, sind eine Form derEffekt-Hascherei und lassen eine Meinungsbildung für Zuschauer, diesich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zu. Es wird einevorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, die auch noch durchfalsche Informationen zu belegen versucht wird.
Eine weitere Frage, die sich uns stellt ist der Fakt, dass man einenAnbieter von Sicherheitstechniken eine Aussage über die Gefährdungdurch „Killerspiele“ treffen lässt, die in dieser Form wohl eher voneinem/r Psychologen/In oder einem/r Medienwissenschaftler/In hätteerläutert werden sollen.
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
In diesem Bericht wird ein Interview mit einem „Experten“ (Herr BertWeingarten, Vorstand der Firma PAN AMP AG) gezeigt, der angeblichmonatelang in der „Szene“ unterwegs war und sich umgesehen hat. Wenndas der Fall ist, so hätte dieser „Experte“ die unter Punkt 2 genanntenPunkte wissen und vor allem richtig darstellen müssen.
Im Bericht wird gezeigt, dass Herr Weingarten Mitarbeiter der Hamburger PAN AMP AG (http://www.panamp.de/) ist – hier ein kleiner Auszug seines Portfolios:
Hardware- und Software-Firewall-Systeme, Positiv-Filter, Ego-ShooterFilter, Content Filtering - - Internet Access Blocking - InternetFilter - Internet Filtering - Internet Filters - Internet Monitor -Internet Monitoring - Internet Monitoring Software - Internet ParentalControl - Kopierschutz Systeme - Parental Control - Parental ControlFiltering - Parental Control Program - Parental Controls
Somit ist eindeutig ersichtlich, dass ein entsprechendes Verbot nur imInteresse von Herrn Weingarten und seiner Firma liegen kann, was inunseren Augen bereits durch diese Art der Berichterstattung eine Formvon Werbung für sein Unternehmen darstellt.
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Durch die bereits genannten Punkte fühlen sich viele Menschen in ihremPrivatleben und ihrer Intimsphäre verletzt, klar ersichtlich in denbeiden Foren-Themen von PANORAMA:
Killerspiele im Internet:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...start=0&tstart=
PANORAMA, Antwort zu den Einträgen im Beitrag „Killerspiele im Internet“:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1
Durch die falsche Darstellung von Computer-Spielern im Allgemeinenfühlen wir uns außerdem, wie viele tausend weitere Menschen (sieheForen-Einträge), in unserer Ehre verletzt. Wir sind weder Nazis, nochVergewaltiger, wie es hier offensichtlich und auch unterschwelligdargestellt und von vielen Menschen verstanden wird.
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Wie bereits erwähnt, empfinden wir die Art und Weise, wie die Bilderinsgesamt miteinander geschnitten und mit Musik unterlegt sind, alseine Form der Effekt-Hascherei, die eine freie Meinungsbildung fürZuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zulassen. Es wird eine vorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, dieauch noch durch falsche Informationen versucht wird zu belegen.
Es wird nicht darauf hingewiesen, dass alle gezeigten Spiele „KeineJugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“ haben, also nicht für Personen unter18 Jahren freigegeben sind, in Deutschland teilweise indiziert und indieser Form nicht frei erhältlich sind. Allerdings wurde dieser Beitragzu einer Uhrzeit gesendet, zu der auch Unterachtzehnjährige definitivvor dem Fernseher sitzen. Der Beitrag ist jeder Benutzergruppe ohneAnmeldung und Altersverifizierung im Internet frei zugänglich underhältlich. Somit hat PANORAMA selbst einen Verstoß gegen das derzeitgültige Gesetz zum Jugendschutz und zum Thema Gewaltdarstellungbegangen.
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seinerZugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalenGruppe diskriminiert werden.
Aufgrund der Masse an Menschen, die dem Hobby „Computer-Spielen“nachgeht und aufgrund der Anzahl an Menschen, die sich gemeinsam dieZeit mit dem gemeinsamen Spielen auf Online-Servern und dem Kontakt inForen, so wie auch im realen Leben vertreibt, fühlen wir uns zu einersehr großen sozialen Gruppe von Menschen zugehörig, die in diesemBericht der PANORAMA-Reporter in ein schlechtes Licht gerückt,vollkommen falsch dargestellt und diskriminiert wird.
---
Zum Abschluss möchten wir noch darauf hinweisen, dass PANORAMA gegen die ARD-eigenen Leitlinien verstoßen hat:
http://www.daserste.de/service/leitlinien/
Auszüge aus den ARD-Leitlinien:
Auszug aus dem Vorwort:
„ [...] Das Gemeinschaftsprogramm der ARD, Das Erste, sowie dieweiteren Gemeinschaftsangebote – PHOENIX, Arte, 3sat, die digitalenKanäle oder unser Onlineservice – garantieren eine solche seriöse undkompetente Berichterstattung zu allen relevanten Themen der Zeit. [...]“
Auszug aus der Präambel:
„[...] Die Erfüllung ihres Programmauftrags verbindet die ARD mit einem auf Werten wie Menschenwürde,
Toleranz und Minderheitenschutz gründenden Qualitätsanspruch. Besonders in den Kernbereichen
Information, Bildung, Beratung und Kultur zählen journalistische Kriterien wie unabhängige Recherche,
sorgfältige Auswahl, sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung zu den
wesentlichen Erkennungsmerkmalen. [...]“
Auszug aus dem Punkt Hintergrund und Analyse:
„[...] Kritischer, investigativer Journalismus hat einen festen undregelmäßigen Platz im Hauptabendprogramm des Ersten. In Magazinen,Dokumentationen, Reportagen und Features wird die ARD 2007/08sorgfältig recherchierte Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen,gesellschaftlichen und Umwelt-Geschehen zeigen. Die sechs politischenMagazine „Fakt“, „Report München“, „Report Mainz“, „PANORAMA“,„Monitor“ und „Kontraste“ sowie der „Bericht aus Berlin“ und der„Presseclub“ werden auch in den kommenden Jahren für differenzierte undsachkundige Hintergrundinformation und einen vorurteilsfreien undstreitfreudigen Meinungsaustausch sorgen. [...]“
Wir bitten Sie hiermit, den Bericht und die Vorgehensweise derPANORAMA-Reporter und –Redaktion und unsere Aufzählungen zu prüfen undgegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Diese Beschwerde ist keine Beschwerde einer Einzelperson, sondernerfolgt im Einvernehmen und im Interesse der betroffenen Besucher derSeiten www.cod-infobase.de, www.opferlamm-clan.de, www.zeigteuch.de, www.gamer-sind-keine-verbrecher.de, dem ESports Gaming Network und vieler ihrer zugehörigen Partner- und Freundesseiten.
Für Ihre Mühe danken wir Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Unterschrift
[UNLESERLICH]
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn
Titel des Artikels: Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet
Name und Seite des Publikationsorgans: Das Erste – PANORAMA – NDR http://daserste.ndr.de/panorama
Erscheinungsdatum: 22. und 23. 02. 2007
Ziffer des Pressekodex, auf den wir Bezug nehmen: Ziffer 1, 2, 7, 8, 9, 11, 12
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir uns über die Art der Berichterstattung des Magazins„PANORAMA“ in dem Bericht „Morden und Foltern als Freizeitspaß -Killerspiele im Internet“ der Reporter S. M. und T. B., verantwortlichfür den Schnitt M. K., beschweren.
Betroffen fühlen wir uns, da wir bereits seit Jahren Online-Spiele alsunser Hobby betrachten und seit nun mehr als drei Jahren aktiv in derangesprochenen „Call of Duty“-Szene aktiv sind – nicht nur als Spieler,sondern auch als Administratoren mehrerer großer Seiten, dieHilfestellungen, Tipps und Unterstützung zur genannten Spiele-Reihebereitstellen.
Dieser Beitrag wurde in der PANORAMA-Sendung am 22.02.2007 imöffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt und anschließend online aufder Seite der ARD/PANORAMA veröffentlicht:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2...d-3710940_.html
Anhand der Reaktionen vieler Zuschauer im Forum des Magazins können Sieerkennen, dass wir mit unserer Meinung und Auffassung des Berichtesnicht alleine stehen:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=0
Auch auf die anschließende Stellungnahme der PANORAMA-Redaktion indiesem Forum gibt es Reaktionen die belegen, wie viele Menschen durchdiesen Bericht aufgebracht wurden:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1
Verstöße gegen den Pressekodex liegen unserer Ansicht nach in folgenden Punkten vor:
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Ziffer 2 – Sorgfalt
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Laut PANORAMA-Redaktion geht es in diesem Beitrag „nicht darum,generell Computerspiele zu verunglimpfen oder ein generelles Verbot zufordern. Es geht um die politische Verbotsdebatte sog. Killerspiele,die die „Jagd und das Töten von Menschen oder menschähnlichen Avatarenin besonders brutaler Form“ zum Inhalt haben.“
Dieses Ziel wurde aber eindeutig nicht angesteuert bzw. erreicht und gegen die oben genannten Punkte verstoßen.
Begründungen und Ziffern, gegen die unserer Meinung nach verstoßen wurden:
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Im Bericht werden einige Aussagen getätigt, die definitiv NICHT derWahrheit entsprechen und ein vollkommen falsches Bild einer Gruppe vonMenschen, die ein gemeinsames Hobby teilen, gezeichnet.
Außerdem fühlen sich viele Menschen dieser Gruppe in ihrer Würdeverletzt, da sie durch die Ausdrucksweise mit Nazis und Vergewaltigernauf eine Stufe gesetzt werden. Dies wird beispielsweise für vielebetroffene Menschen deutlich durch die gewählte Form der Aufzählung„Familienväter, Schüler, Nazis“. Über den Gebrauch der Aufzählung inder deutschen Sprache kann man streiten, jedoch wird dieser Eindruckdurch den Gesamteindruck des Berichtes hervorgerufen. Dass vieleMenschen so empfinden, können Sie im Forum von PANORAMA und auf vielenSeiten der betroffenen Gruppe nachlesen.
Auf die Punkte, die nicht der Wahrheit entsprechen gehen wir unter Punkt 2 detaillierter ein.
Ziffer 2 – Sorgfalt
Es wurde keine sorgfältige Recherche betrieben und viele Informationen wurden dadurch falsch und unwahr wiedergegeben.
Verschiedene Genres an Spielen (Spiel-„Arten“ und –„Modi“) wurdenmiteinander vermischt und auf eine Stufe gestellt. Als Spiel-Titel wirdallerdings nur ein einziger genannt – was Menschen, die sich mit soetwas überhaupt nicht auskennen den Eindruck vermitteln kann, dass eshierbei nur um ein einziges Computerspiel geht.
Es wurden Modifikationen von Spielen angesprochen, die im Internetheruntergeladen (teilweise auch wirklich illegal) werden können umSpiele zu verändern.
Es werden ohne Hinweis US-Versionen gezeigt, die in Deutschland ohnehin verboten sind.
Im Fall von Call of Duty 2 wird eine Modifikation dargestellt, dieWaffen-SS-Uniformen und Hakenkreuze im Spiel freischaltet. Die gezeigteSeite bietet solche Inhalte an – es ist aber weder eine deutsche Seite,noch ist es eine Seite für das Spiel Call of Duty 2, noch ist es eineHerstellerseite – die gezeigte Modifikation ist für das Spiel Medal ofHonor erhältlich und wurde von Privatpersonen erstellt – vergleichenSie bitte selbst: http://www.planetmedalofhonor.com/hardgore/WSS.htm
Dass es diese Art der Modifikationen für die Spiele-Reihe Call of Duty gibt, streitet niemand ab.
Jedoch wird mit keinster Weise erwähnt, dass diese Modifikationen wedervom Hersteller der Spiele stammt, noch dass sie kaum von deutschenSeiten angeboten werden oder genutzt werden können. Es wird mit keinemWort darauf hingewiesen, dass solche Modifikationen zum Online-Spielenmeist nur genutzt werden können, wenn sie sowohl auf dem besuchtenServer als auch auf dem PC des Spielers installiert sind. Weiterhinwird nicht darauf hingewiesen, dass ein Großteil der angesprochenenSzene derartige Modifikationen ablehnt und auf deutschen Servern nichtinstalliert wird, nicht alleine weil es ein Verstoß gegen das deutscheGesetz wäre, sondern weil ein großer Teil der im Bericht angesprochenen„Szene“ diese Arten der Modifikation missbilligt.
Auch gibt es im Spiel keine wählbare Fraktion „Nazis“, sondern eswerden die Gruppen „Deutsche, Amerikaner, Russen und Briten“vorgegeben. Sollte ein Team ein teambasiertes Spiel gewinnen, soerfolgt die Ausgabe in audiovisueller Form „Die Achsen-Mächte gewinnen“oder „Die Alliierten gewinnen“ – selbst in der US-Version, die inDeutschland nicht erhältlich ist. In der gesamten Spiele-Reihe, Call ofDuty, Call of Duty: United Offensive und im angesprochenen Call of Duty2 ist in keinem Online-Modus von „Tommies“ und „Krauts“ die Rede, wiees hier im PANORAMA-Bericht durch einen angeblichen Expertendargestellt wird.
Es wird eine Modifikation für das Spiel GTA (Grand Theft Auto) SanAndreas gezeigt, bei welcher behauptet wird, dass es darum ginge, soviele Vergewaltigungen wie möglich zu begehen, um Punkte zu erzielen.
Diese Aussage ist zu 100% falsch.
Es gibt eine Modifikation namens „Hot Coffee“, die in dem Beitrag auchals Grundlage verwendet wurde und den „Verkehr“ zwischen zweiComputer-Modellen zeigt, welcher als „Vergewaltigung“ bezeichnet wird.Diese Modifikation ist allerdings nur mit älteren Versionen des Spielesnutzbar, da die Voraussetzungen für die Nutzung in einer Neuauflage desSpieles entfernt wurden – vom amerikanischen Hersteller wurde „[...]der Betrieb der Modifikation nach Kräften unterbunden"[...]. Es wurdevollkommen außer acht gelassen, dass diese Modifikation nur durchumfangreichen Eingriff Dritter und nur mit einem entsprechendem Aufwandeinem gewissen Benutzerkreis mit entsprechenden Spiele-Versionen undKenntnissen einsetzbar war bzw. ist.
Schwerwiegend ist jedoch die Behauptung, das Spielziel sei dieVergewaltigung - die gezeigte Szene kann nur nachgestellt werden, wennman in dieser Modifikation als Spieler eine „Freundin“ hat, die mandurch diverse Aktionen zum „Verkehr“ einstimmen muss – in diesem Fallist das Ziel dann zwar der „Verkehr“ - allerdings nicht in Form einerVergewaltigung, sondern einvernehmlich. Es gibt unseres Wissens nachkein Spiel, dass als Spielziel die explizite Vergewaltigung einsetzt,wie es im Bericht jedoch dargestellt wird.
Dass es in dem Spiel GTA (Grand Theft Auto) San Andreas möglich ist,gegen das Gesetz grundsätzlich zu verstoßen, darauf wird aufmerksamgemacht – dass dies aber NCHT das eigentliche Spielziel ist und dassdie Konsequenz heißt, Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen und dasErreichen der eigentlichen Ziele somit erschwert, wenn nicht garunmöglich wird, wird ebenfalls mit keinem Wort erwähnt – das Spiel wirdalso auch auf diese Weise komplett falsch dargestellt.
Der komplette Bericht erweckt den Eindruck, dass es weder einebestehende Altersfreigabe, noch dass es ein verantwortungsbewusstesHandeln der Hersteller gibt und somit also auch kein bestehenderJugendschutz exsistiert. Die gezeigten Spiele unterliegen ALLE derUSK-Einstufung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“, das heißt alsoim Klartext „AB 18“ - ermittelt und festgelegt von derUnterhaltungssoftware Selbstkontrolle, http://www.usk.de/, der sich alle Publisher (Hersteller) solcher PC-Spiele freiwillig anschließen.
Die Art und Weise, wie die Bilder insgesamt im Bericht miteinandergeschnitten und mit Musik unterlegt sind, sind eine Form derEffekt-Hascherei und lassen eine Meinungsbildung für Zuschauer, diesich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zu. Es wird einevorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, die auch noch durchfalsche Informationen zu belegen versucht wird.
Eine weitere Frage, die sich uns stellt ist der Fakt, dass man einenAnbieter von Sicherheitstechniken eine Aussage über die Gefährdungdurch „Killerspiele“ treffen lässt, die in dieser Form wohl eher voneinem/r Psychologen/In oder einem/r Medienwissenschaftler/In hätteerläutert werden sollen.
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
In diesem Bericht wird ein Interview mit einem „Experten“ (Herr BertWeingarten, Vorstand der Firma PAN AMP AG) gezeigt, der angeblichmonatelang in der „Szene“ unterwegs war und sich umgesehen hat. Wenndas der Fall ist, so hätte dieser „Experte“ die unter Punkt 2 genanntenPunkte wissen und vor allem richtig darstellen müssen.
Im Bericht wird gezeigt, dass Herr Weingarten Mitarbeiter der Hamburger PAN AMP AG (http://www.panamp.de/) ist – hier ein kleiner Auszug seines Portfolios:
Hardware- und Software-Firewall-Systeme, Positiv-Filter, Ego-ShooterFilter, Content Filtering - - Internet Access Blocking - InternetFilter - Internet Filtering - Internet Filters - Internet Monitor -Internet Monitoring - Internet Monitoring Software - Internet ParentalControl - Kopierschutz Systeme - Parental Control - Parental ControlFiltering - Parental Control Program - Parental Controls
Somit ist eindeutig ersichtlich, dass ein entsprechendes Verbot nur imInteresse von Herrn Weingarten und seiner Firma liegen kann, was inunseren Augen bereits durch diese Art der Berichterstattung eine Formvon Werbung für sein Unternehmen darstellt.
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Durch die bereits genannten Punkte fühlen sich viele Menschen in ihremPrivatleben und ihrer Intimsphäre verletzt, klar ersichtlich in denbeiden Foren-Themen von PANORAMA:
Killerspiele im Internet:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...start=0&tstart=
PANORAMA, Antwort zu den Einträgen im Beitrag „Killerspiele im Internet“:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1
Durch die falsche Darstellung von Computer-Spielern im Allgemeinenfühlen wir uns außerdem, wie viele tausend weitere Menschen (sieheForen-Einträge), in unserer Ehre verletzt. Wir sind weder Nazis, nochVergewaltiger, wie es hier offensichtlich und auch unterschwelligdargestellt und von vielen Menschen verstanden wird.
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Wie bereits erwähnt, empfinden wir die Art und Weise, wie die Bilderinsgesamt miteinander geschnitten und mit Musik unterlegt sind, alseine Form der Effekt-Hascherei, die eine freie Meinungsbildung fürZuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zulassen. Es wird eine vorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, dieauch noch durch falsche Informationen versucht wird zu belegen.
Es wird nicht darauf hingewiesen, dass alle gezeigten Spiele „KeineJugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“ haben, also nicht für Personen unter18 Jahren freigegeben sind, in Deutschland teilweise indiziert und indieser Form nicht frei erhältlich sind. Allerdings wurde dieser Beitragzu einer Uhrzeit gesendet, zu der auch Unterachtzehnjährige definitivvor dem Fernseher sitzen. Der Beitrag ist jeder Benutzergruppe ohneAnmeldung und Altersverifizierung im Internet frei zugänglich underhältlich. Somit hat PANORAMA selbst einen Verstoß gegen das derzeitgültige Gesetz zum Jugendschutz und zum Thema Gewaltdarstellungbegangen.
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seinerZugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalenGruppe diskriminiert werden.
Aufgrund der Masse an Menschen, die dem Hobby „Computer-Spielen“nachgeht und aufgrund der Anzahl an Menschen, die sich gemeinsam dieZeit mit dem gemeinsamen Spielen auf Online-Servern und dem Kontakt inForen, so wie auch im realen Leben vertreibt, fühlen wir uns zu einersehr großen sozialen Gruppe von Menschen zugehörig, die in diesemBericht der PANORAMA-Reporter in ein schlechtes Licht gerückt,vollkommen falsch dargestellt und diskriminiert wird.
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Zum Abschluss möchten wir noch darauf hinweisen, dass PANORAMA gegen die ARD-eigenen Leitlinien verstoßen hat:
http://www.daserste.de/service/leitlinien/
Auszüge aus den ARD-Leitlinien:
Auszug aus dem Vorwort:
„ [...] Das Gemeinschaftsprogramm der ARD, Das Erste, sowie dieweiteren Gemeinschaftsangebote – PHOENIX, Arte, 3sat, die digitalenKanäle oder unser Onlineservice – garantieren eine solche seriöse undkompetente Berichterstattung zu allen relevanten Themen der Zeit. [...]“
Auszug aus der Präambel:
„[...] Die Erfüllung ihres Programmauftrags verbindet die ARD mit einem auf Werten wie Menschenwürde,
Toleranz und Minderheitenschutz gründenden Qualitätsanspruch. Besonders in den Kernbereichen
Information, Bildung, Beratung und Kultur zählen journalistische Kriterien wie unabhängige Recherche,
sorgfältige Auswahl, sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung zu den
wesentlichen Erkennungsmerkmalen. [...]“
Auszug aus dem Punkt Hintergrund und Analyse:
„[...] Kritischer, investigativer Journalismus hat einen festen undregelmäßigen Platz im Hauptabendprogramm des Ersten. In Magazinen,Dokumentationen, Reportagen und Features wird die ARD 2007/08sorgfältig recherchierte Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen,gesellschaftlichen und Umwelt-Geschehen zeigen. Die sechs politischenMagazine „Fakt“, „Report München“, „Report Mainz“, „PANORAMA“,„Monitor“ und „Kontraste“ sowie der „Bericht aus Berlin“ und der„Presseclub“ werden auch in den kommenden Jahren für differenzierte undsachkundige Hintergrundinformation und einen vorurteilsfreien undstreitfreudigen Meinungsaustausch sorgen. [...]“
Wir bitten Sie hiermit, den Bericht und die Vorgehensweise derPANORAMA-Reporter und –Redaktion und unsere Aufzählungen zu prüfen undgegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Diese Beschwerde ist keine Beschwerde einer Einzelperson, sondernerfolgt im Einvernehmen und im Interesse der betroffenen Besucher derSeiten www.cod-infobase.de, www.opferlamm-clan.de, www.zeigteuch.de, www.gamer-sind-keine-verbrecher.de, dem ESports Gaming Network und vieler ihrer zugehörigen Partner- und Freundesseiten.
Für Ihre Mühe danken wir Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Unterschrift
[UNLESERLICH]
Der Presserat hat die Beschwerde abgelehnt.
Auch nachdem wir nachgehakt haben, wurde uns mitgeteilt, daß man nurfür Online-Auftritte von Print-Verlagen zuständig sei und wir uns anden Intendanten der ARD wenden sollten.
Auch nachdem wir nachgehakt haben, wurde uns mitgeteilt, daß man nurfür Online-Auftritte von Print-Verlagen zuständig sei und wir uns anden Intendanten der ARD wenden sollten.